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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Allgemein" zur Verfügung.

Verfügbare Kennzeichen

  • War vor Eintrittsdatum arbeitslos

  • Befristeter Arbeitsvertrag von 4 Wochen (befreit für 4 Wochen von U1)

  • Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)
  • Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen

  • Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt

  • Maßnahmenträger ist die Deutsche Rentenversicherung

Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)

Dieses Kennzeichen steht für Beschäftigungsvorgaben ab dem 01.04.2007 oder später zur Verfügung. 

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Dieses Kennzeichen steht zur Verfügung, wenn der Arbeitnehmer in einer Betriebsstätte für Behinderte arbeitet. Durch Aktivierung dieses Kennzeichens entfällt die Abführung der Beiträge zur Rentenversicherung über den jeweiligen Beitragsnachweis. Dies ist z.B. notwendig, wenn der RV-Träger der Träger der Reha ist, da in diesem Falle die Beiträge zur Rentenversicherung als entrichtet gelten. 


Weitere Kennzeichen

  • War vor Eintrittsdatum arbeitslos

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  • Befristeter Arbeitsvertrag von 4 Wochen (befreit für 4 Wochen von U1)

Gruppe: Betriebsstätte

Wurden Betriebsstätten über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN eingerichtet, so kann der Mitarbeiter durch Auswahl über eine Listbox der entsprechenden Betriebsstätte zugeordnet werden. 

Gruppe: Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeiten 

Hat der Arbeitnehmer ein oder mehrere weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern, so liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor. Hier erfolgt die Hinterlegung der Beschäftigungsvorgaben für weitere Beschäftigungsverhältnisse.

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