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Sofern ein Betrieb oder eine Betriebsstätte eine abweichende Postanschrift besitzt, kann dies über die Software erfasst werden. Der Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) muss wird über eine Datenannahmestelle nach Anlage 17 des DEÜV-RS an die Bundesagentur für Arbeit (BA) gesendet werden.

Abweichende Postanschrift in Mandantenstammdaten erfassen

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