Zusatzbeitrag ab 01.01.2019
Aufgrund der neuen aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) ab seit dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Bisher Vor diesem Stichtag zahlten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine.
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