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Werden im Unternehmen "Französische Grenzgänger nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG" beschäftigt, ist dies entsprechend auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Damit eine Ausweisung erfolgt, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. 

Minijob im Privathaushalt: 

Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn als Lohnsteuerart "Geringfügig Beschäftigte (Aushilfe)" gewählt wurde. Die Abrechnung folgt analog den Mitarbeitern außerhalb von Privathaushalten mit dem Unterschied, dass für Privathaushalte ein ermäßigter pauschaler Kranken- und Rentenversicherungssatz gilt. Dieser ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN hinterlegt. 


Konfession (..) 

Hier definieren Sie die Kirchensteuerpflicht. Beachten Sie bei den Angaben, dass unter Umständen auch die Konfession des Ehegatten anzugeben ist, da in manchen Bundesländern bei konfessionsverschiedener Ehe die einbehaltene Kirchensteuer bei der Lohnsteueranmeldung auf beide Konfessionen aufgeteilt werden muss. 

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