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Beachten Sie:

  • Bei Mandanten, welcher der Ist-Versteuerung unterliegen, werden die steuerpflichtigen Umsätze erst nach dem Buchen der Zahlungseingänge auf der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.
  • Bei der Ist-Versteuerung muss bei der Eingabe der Zahlungseingänge vor dem Personenkonto das jeweilige Steuerkennzeichen eingegeben werden, damit die Umbuchung vom Konto "Umsatzsteuer nicht fällig" auf das Konto "Umsatzsteuer" erfolgt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt erzeugt wird.
  • Sollten die Steuernummer oder die Anschrift des Finanzamtes nicht korrekt sein, dann können diese über Registerkarte: DATEI - INFORMATIONEN - AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT - MEINE FIRMA/MEINEN MANDANTEN ... BEARBEITEN" auf dem Register: "Finanzamt" entsprechend angepasst werden.