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Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und muss von jedem Unternehmen selbst online beantragt werden. Pro Lastschriftgläubiger (Unternehmen, welches die Lastschrift einzieht) ist mindestens eine Gläubiger-ID notwendig. Es können auch mehrere Gläubiger-IDs geführt werden. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, die eigene Gläubiger-ID in den Stellen 5-7 (= Geschäftsbereichkennung) selbst zu gestalten (alphanumerisch). 

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Es besteht die Möglichkeit, bis zu 5 Gläubiger-ID (durch Semikolon getrennt) einzutragen 

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