UI Button | ||||
---|---|---|---|---|
|
Die Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung verpflichtet Einzelhändler, ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen.
Auszeichnen muss derjenige, der Waren an den Endverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise abgibt. Betroffen sind also nicht nur typische Einzelhändler, sondern alle Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen.
...