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Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und muss von jedem Unternehmen selbst online beantragt werden. Pro Lastschriftgläubiger (Unternehmen, welches die Lastschrift einzieht) ist mindestens eine Gläubiger-ID notwendig. Es können auch mehrere Gläubiger-IDs geführt werden. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, die eigene Gläubiger-ID in den Stellen 5-7 (= Geschäftsbereichkennung) selbst zu gestalten (alphanumerisch). 

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Es besteht die Möglichkeit, bis zu 5 Gläubiger-ID (durch Semikolon getrennt) einzutragen 

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Für die elektronische Übermittlung der "Zusammenfassenden Meldung" über den Formularserver des Bundeszentralamtes für Steuern ist das Vorhandensein und die Eingabe einer gültigen Teilnehmernummer zwingend erforderlich. Diese muss beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Wurde eine Teilnehmernummer hinterlegt, wird diese beim Export der Daten (EU-StXML Export) übertragen. Erfolgt hier keine Eintragung, kann die Teilnehmernummer bei jeder Übertragung manuell eingegeben werden.

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Vorgaben/Einstellungen

Die Einstellung "COM Schnittstelle für registrierte Anwendungen verfügbar" erlaubt, dass fremde Programme über die COM-Schnittstelle auf die Daten des Mandanten zugreifen dürfen. 

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