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In der Beantragung des Kurzarbeitergeldes mit den Vordrucken KUG 108 1234567890 03.2020 ist in Spalte 2 vor dem Namen ein "Q" einzutragen, wenn eine behördliche Anordnung nach § 56 Infektionsschutzgesetz zur Quarantäne für den betroffenen Arbeitnehmer aufgrund einer Corona-Erkrankung vorliegt. 

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titleInfo!

Die benötigte Angabe "Q" vor Spalte 2 tragen Sie bitte nach Ausdruck des Antrages manuell ein.

Der KUG-Antrag unter .1234567890 . wird ab dem Abrechnungsmonat März mit den Gegebenheiten nach 1234567890 aufgebautauf Grundlage des "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" aufgebaut.

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

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