Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Wichtige Informationen zur Beantragung von KUG während der Corona-Krise

...

Als Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zahlen muss, sind folgende Punkte zu beachten.

Die KUG-Abrechnungsliste

...

ist nach offizieller Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu füllen

In der Vordrucken in Spalte 2 vor Namen ein "Q" eintragen

In der Beantragung des Kurzarbeitergeldes mit den Vordrucken KUG 108 108 1234567890 ist in Spalte 2 vor dem Namen ein "Q" einzutragen, wenn eine behördliche Anordnung nach § 56 Infektionsschutzgesetz zur Quarantäne für den betroffenen Arbeitnehmer aufgrund einer Corona-Erkrankung vorliegt

Info
titleInfo!

Die benötigte Angabe "Q" vor Spalte 2 tragen Sie bitte nach Ausdruck des Antrages manuell ein.

Der KUG-Antrag unter .1234567890 . wird ab dem Abrechnungsmonat März mit den Gegebenheiten nach 1234567890 aufgebaut

Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Arbeitnehmer, die eine Entschädigung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz erhalten und vor der Absonderung (Quarantäne) noch nicht in Kurzarbeit sind, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da sie keinen Entgeltausfall haben. Diese Arbeitnehmer sind daher nicht in die Abrechnungslisten aufzunehmen. In die Abrechnungslisten aufzunehmen sind nur Arbeitnehmer, die vor der Anordnung der Quarantäne bereits in Kurzarbeit waren. Diese sind dann mit "Q" zu kennzeichnen."

Note
titleBeachten Sie:

Es sind nur Arbeitnehmer mit "Q" zu kennzeichnen, die in behördlich verordneten Quarantäne-Zeiten Kurzarbeitergeld erhalten haben, also Betroffen von KUG während Corona sind jene, bei denen sich die Zeiten von Kurzarbeit und Quarantäne überschnitten haben oder deren Quarantäne vor den Tagen mit Kurzarbeit endete.

...

.

...