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  • Rechtsform der Firma
  • Name der rechtsverbindlichen Person und deren Position im Unternehmen
  • Branche
  • Umsatzsteueridentnummer
  • EORI-Nummer
  • Unternehmens-Identifikationsnummer (CH)
  • Abweichende MWST-Nummer
  • Handelsregister und Gerichtsstand
  • ILN / GLN (International Location Number)
  • Nr. für EU-Steuermeldung
  • Gläubiger-ID

Nr. für EU-Steuermeldung (Teilnehmernummer): 

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Kennzeichen: "Firma ist vorsteuerabzugsberechtigt" 

Ist dieses Kennzeichen NICHT aktiviert, wird im Modul Auftrag (Warenwirtschaft) in den Vorgangspositionslayouts (z.B. Angebote, Rechnungen, etc.) keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Note
titleHinweis

Kleinunternehmer nach § 19b UStG dürfen keine Steuer ausweisen. In diesem Fall muss in den Artikeln der Steuerschlüssel 101 hinterlegt werden und der Umsatzsteuerschlüssel 101 muss als Standard markiert werden (Stand: 01.10.2009).

EORI-Nummer: 

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist der Nachfolger der Zollnummer auf europäischer Ebene. Die Zuweisung erfolgt in Deutschland und in Österreich durch den Zoll. 

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird von der Deutschen Bundesbank vergeben und muss von jedem Unternehmen selbst online beantragt werden. Pro Lastschriftgläubiger (Unternehmen, welches die Lastschrift einzieht) ist mindestens eine Gläubiger-ID notwendig. Es können auch mehrere Gläubiger-IDs geführt werden. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, die eigene Gläubiger-ID in den Stellen 5-7 (= Geschäftsbereichkennung) selbst zu gestalten (alphanumerisch). 

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Es besteht die Möglichkeit, bis zu 5 Gläubiger-ID (durch Semikolon getrennt) einzutragen 

Kennzeichen: "Firma ist vorsteuerabzugsberechtigt" 

Ist dieses Kennzeichen NICHT aktiviert, wird im Modul Auftrag (Warenwirtschaft) in den Vorgangspositionslayouts (z.B. Angebote, Rechnungen, etc.) keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

...

titleHinweis

Nr. für EU-Steuermeldung (Teilnehmernummer): 

Für die elektronische Übermittlung der "Zusammenfassenden Meldung" über den Formularserver des Bundeszentralamtes für Steuern ist das Vorhandensein und die Eingabe einer gültigen Teilnehmernummer zwingend erforderlich. Diese muss beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Wurde eine Teilnehmernummer hinterlegt, wird diese beim Export der Daten (EU-StXML Export) übertragen. Erfolgt hier keine Eintragung, kann die Teilnehmernummer bei jeder Übertragung manuell eingegeben werden.

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Die Einstellung "COM Schnittstelle für registrierte Anwendungen verfügbar" erlaubt, dass fremde Programme über die COM-Schnittstelle auf die Daten des Mandanten zugreifen dürfen. 

Unterstützung für mandantenspezifische Berechtigungen 

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