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Wiederinbetriebnahme nach unplanmäßigem Ausfall

Können Sie nach einem Ausfall der Sicherheitseinrichtung die Inbetriebnahme Ihrer Registrierkasse wiederherstellen, sind laut §17 die Belegdaten gemäß §132a Abs. 3 BAO als Sammelbeleg mit einem Nullbetrag zu erfassen und entsprechend zu signieren. Dabei erlaubt das Gesetz, dass der Sammelbeleg NACH dem ersten signierten Beleg nach der Wiederinbetriebnahme erzeugt werden kann. Hierfür analysiert ERP-complete die zuvor erstellten und nicht signierten Belege und fast alles automatisch in einem neuen Beleg zusammen. 

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Möchten Sie erfahren welche Belege nicht signiert und somit im Sammelbeleg aufgeführt werden, können Sie die Detail-Ansicht "Kassenpositionen“ nutzen.

Kompletter Ausfall der Registrierkasse

Ist eine Wiederinbetriebnahme nicht möglich und dauert ggf. länger als 48 Stunden, so müssen Sie eine weitere Registrierkasse in Betrieb nehmen und den Ausfall bei FinanzOnline melden.