Über die Schaltfläche: PARAMETER - EINZUGSSTELLEN - ANNAHMESTELLEN sind die Standard-Annahmestellen zu finden. Beachten Sie:
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Einer Annahmestelle können mehrere Einzugsstellen zugeordnet sein! |
Jede Annahmestelle kann über die Schaltfläche: ÄNDERN bearbeitet werden.
Register: "Adresse"
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Der Versand sowie die Rückmeldungen der Annahmestellen zu den Erstattungsanträgen wird auf dem Register: "Erstattungsanträge (AAG)" dokumentiert.
Register: "Rückmeldungen SVNr"
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Register: "Rückmeldungen Monatsmeldungen"
Auf diesem Register werden alle Nachrichten angezeigt, die GKV-Monatsmeldungen betreffen. Es handelt sich dabei um jene Dateien, die nach dem Verarbeiten der "Externen Meldungen" in den Mitarbeiter-Stammdaten auf dem Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - EXTERNE GRUNDLAGEN - "Nachricht GKV-Monatsmeldung" bzw. "Mehrfachbeschäftigung" angezeigt werden. Beachten Sie:
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Versendete GKV-Monatsmeldungen (Entgeltmeldungen des Arbeitgebers) werden auf dem Register: "SV-Dateien" aufgeführt. |
Schaltflächen auf der jeweiligen Registerkarte: TABELLENTOOLS...
Schaltfläche: EINSEHEN
Der Datensatz kann eingesehen werden. Datensatzinformationen können auf diese Weise abgerufen werden. Möchten Sie allerdings den Inhalt überprüfen, müssen Sie für den Aufruf der einzelnen SV-Meldungen in den Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: SV-MELDUNGEN wechseln. SV-Meldungen selbst können im Bereich der PARAMETER nicht aufgerufen werden.
Schaltfläche: ZURÜCKSETZEN
Die ausgewählte Datei kann nochmals übertragen werden. In der Spalte "Status" wird das Symbol für die erfolgreiche Übertragung entfernt und die Datei wird bei der nächsten Übertragung berücksichtigt.
Beachten Sie:
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In den Parametern kann ausschließlich die Übertragung für Beitragsnachweise zurückgesetzt werden. SV-Meldungen und Erstattungsanträge sind im jeweiligen Mitarbeiter-Datensatz unter LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ZU MELDENDE DATEN - SV-MELDUNGEN oder ERSTATTUNGSANTRÄGE (AAG) zurück zu setzen. |
Aufgrund der Änderungen in den Datenbausteinen zum 01.01.2016 gilt:
- Es können grundsätzlich alle Dateien, die ab dem 01.01.2016 versendet wurden auch zurückgesetzt und erneut versendet werden.
- SV-Dateien und Erstattungsanträge, welche bis 31.12.2015 verwendet wurden, können nicht zurückgesetzt und damit auch nicht erneut versendet werden. Die Schaltfläche: ZURÜCKSETZEN wird inaktiv dargestellt.
- Beitragsnachweisdateien können unabhängig vom Versanddatum zurückgesetzt und erneut versendet werden.
Schaltfläche: INHALT EINSEHEN
Der Inhalt der ausgewählten Datei wird angezeigt.
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