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In diesem Jahr stellen wir Ihnen zusätzlich zur Dokumentation in Textform, auch ein Video zum Thema "Jahresaktualisierung" zur Verfügung. Das Video ist thematisch so aufgeteilt, dass Sie - je nach Interesse - auch ausgewählte Abschnitte anschauen können. |
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1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2020
Systemvorgaben_zur_Nettolohnberechnung_2020 | |
Systemvorgaben_zur_Nettolohnberechnung_2020 |
Zum Video: "Neue Rechengrößen in Software eingebracht".
Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.
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Zum Video: "Teilnahme beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer an ELStAM".
Für das neue Jahr 2020 ist vorgesehen, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch für alle im Inland nicht meldepflichtigen Personen elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden können. In einer ersten Stufe werden dabei zunächst die beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer (insbesondere Grenzpendler oder Saisonarbeitskräfte) in dieses Verfahren eingebunden. Die Ausstellung der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer entfällt damit grundsätzlich. Bei der Teilnahme von nicht meldepflichtigen Personen am ELStAM-Verfahren besteht kein Unterschied zu dem bereits etablierten ELStAM-Verfahren bei den meldepflichtigen Personen. Bei den nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern wird dem Arbeitgeber allerdings nur die Steuerklasse I (Hauptarbeitsverhältnis) oder VI (Nebenarbeitsverhältnis) bereitgestellt.
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