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Der Arbeitgeber ist zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Bei weniger Arbeitnehmern ist er dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs durch den Arbeitgeber sind in § 42b EStG und R 42b LStR geregelt.

Neue Kennzeichen in der Software

Neues Kennzeichen: Kein maschineller LSt-Jahresausgleich auf Antrag des Arbeitnehmers

In der Abrechnungsvorgabe ist auf dem Register „Steuer“ das neue Kennzeichen „Kein maschineller LSt-Jahresausgleich auf Antrag des Arbeitnehmers“ eingebracht worden.

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Bei aktiviertem Kennzeichen findet für den gewählten Mitarbeiter kein maschineller Lohnsteuerausgleich statt.Image Removed

Die Abrechnungsvorgabe finden Sie unter STAMMDATEN – MITARBEITER – Mitarbeiter-Datensatz öffnen – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - Register "Steuer".

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Note
titleBeachten Sie:

Ist im Feld: „Lohnsteuerart“ der Wert „Lohn-Kirchensteuerfrei“ oder „Geringfügig Beschäftigte (Aushilfen)" ausgewählt, steht das Kennzeichen „Kein maschineller LSt-Jahresausgleich auf Antrag des Arbeitnehmers“ nicht zur Verfügung.

Neues Kennzeichen: Auslandswohnsitzkennzeichen (wird automatisch von Software aktiviert/deaktiviert)

Bei einem Mitarbeiter mit ausländischem Wohnsitz darf kein Lohnsteuerjahresausgleich erfolgen, da dieser Mitarbeiter unter die Ausschlusskriterien für den maschinellen Lohnsteuer-Jahresausgleich fällt.

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Die Software überprüft bei der Anlage oder Änderung innerhalb des Adressdatensatzes des jeweiligen Mitarbeiters, ob sich der Wohnsitz in Deutschland befindet. Die in der Adresse des Mitarbeiters hinterlegten Daten lösen bei einer entsprechenden Änderung eine automatische Aktivierung bzw. Deaktivierung des Auslandskennzeichen aus. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Wohnsitzwechsel ins Ausland unterjährig - also nicht das über das gesamte Kalenderjahr - erfolgt.

Zurücksetzen des Kennzeichens bei Jahresabschluss (sofern der Mitarbeiter wieder nach Deutschland gezogen ist)

Bei einem Jahresabschluss prüft die Software routinemäßig die Mitarbeiteradressen auf eine Änderung hinsichtlich des Wohnsitzes im Ausland. Verlegt ein Mitarbeiter mit Auslandswohnsitzkennzeichen seinen Wohnsitz nach Deutschland, deaktiviert die die Software zum Jahresabschluss das angesprochene Kennzeichen.

Note
titleBeachten Sie:
  • Das Kennzeichen steht für Lohn-Abrechnungsdaten ab dem Jahr 2019 zur Verfügung. In älteren Lohn-Abrechnungsdaten ist das Kennzeichen nicht verfügbar.
  • Das Kennzeichen wird automatisch hinterlegt und sollte nur in begründeten Ausnahmefällen (Fehleingabe) manuell verändert werden!

Neue Abrechnungsvorgabe ab dem 01.01.2019

Abrechnungsvorgabe in Parametern

Unter PARAMETER – ABRECHNUNG – ABRECHUNGSVORGABEN wurde eine neue Abrechnungsvorgabe ab dem 01.01.2019 eingebracht.

Weitere Informationen zu den Abrechnungsvorgaben finden Sie innerhalb dieser Online-Hilfe unter: Abrechnungsvorgaben (Lohn).

Neues Kennzeichen innerhalb Abrechnungsvorgabe:

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Lohnsteuerjahresausgleich durchführen

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(ab 01.01.2019)

Bei den Abrechnungsvorgaben Unter PARAMETER – ABRECHNUNG – ABRECHUNGSVORGABEN wurde auf dem Register "weitere Vorgaben" im Bereich „Lohnsteuerjahresausgleich“ das neue Kennzeichen „Lohnsteuerjahresausgleich durchführen“ eingeführt eingebracht.

Dieses Kennzeichen ist standardmäßig aktiviert.

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Neues Kennzeichen innerhalb Abrechnungsvorgabe:

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Lohnsteuerrückerstattung für den AG bei

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Lohnsteuerjahresausgleich

Dieses Kennzeichen wird erst aktiv, wenn das Kennzeichen : "Lohnsteuerjahresausgleich durchführen" aktiviert ist.


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Ist ein Lohnsteuer-Fehlbetrag auf einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug zurückzuführen, ist der Arbeitgeber berechtigt, die fehlende Lohnsteuer bei der nächsten Lohnabrechnung nachträglich einzubehalten. Er ist allerdings nicht hierzu verpflichtet.

Aktiviert der Arbeitgeber dieses Kennzeichen nicht, erfolgen keine Lohnsteuerrückerstattungen im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs.

Wichtige Hinweise hinsichtlich des Lohnsteuerjahresausgleichs

Berechtigung zum Lohnsteuerjahresausgleich

Der Arbeitgeber darf den betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen bei folgenden Arbeitnehmern:

  • unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer, die während des ganzen Kalenderjahres ununterbrochen zu ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen
  • Arbeitnehmer, die am Ende des Kalenderjahres entweder Arbeitslohn aus einem aktiven oder früheren Dienstverhältnis beziehen
  • Arbeitnehmer, bei denen keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen

Folgende gesetzliche Anforderungen bilden die Grundlage:

  • 42b EStG
  • R 42b LStR

Lohnsteuerangaben liegen vor und Wohnsitz des Mitarbeiters nicht in Deutschland

Bei einem Mitarbeiter mit ausländischem Wohnsitz darf kein Lohnsteuerjahresausgleich erfolgen, da dieser Mitarbeiter unter die Ausschlusskriterien für den maschinellen Lohnsteuer-Jahresausgleich fällt. Die Software überprüft bei der Anlage oder Änderung innerhalb des Adressdatensatzes des jeweiligen Mitarbeiters, ob sich der Wohnsitz in Deutschland befindet. Die in der Adresse des Mitarbeiters hinterlegten Daten lösen bei einer entsprechenden Änderung eine automatische Aktivierung bzw. Deaktivierung des Auslandskennzeichen aus. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Wohnsitzwechsel ins Ausland unterjährig - also nicht das über das gesamte Kalenderjahr - erfolgt.

Aktivierung des Kennzeichens bei Änderung

Tritt der oben genannte Fall einer automatischen Hinterlegung des Auslandswohnsitzkennzeichens ein, erhalten Sie einen Hinweis in der Software:

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Auch für den Fall der automatischen Deaktivierung des Kennzeichens erhalten Sie einen Hinweis über die erfolgten Änderungen.

Zurücksetzen des Kennzeichens bei Jahresabschluss (sofern der Mitarbeiter wieder nach Deutschland gezogen ist)

Bei einem Jahresabschluss prüft die Software routinemäßig die Mitarbeiteradressen auf eine Änderung hinsichtlich des Wohnsitzes im Ausland.

Verlegt ein Mitarbeiter mit Auslandswohnsitzkennzeichen seinen Wohnsitz nach Deutschland, deaktiviert die die Software zum Jahresabschluss das angesprochene Kennzeichen.

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titleBeachten Sie:

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Automatische Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Kennzeichen aktiviert sind, wird der Lohnsteuerjahresausgleich automatisch mit der Dezemberabrechnung durchgeführt.

Erzeugung eines Protokoll-Eintrags

Innerhalb der Protokolle werden Einträge erzeugt, für welche Mitarbeiter ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt bzw. nicht durchgeführt wurde. In diesen Einträgen wird auch vermerkt, weshalb ein Lohnsteuerausgleich nicht durchgeführt wurde.

Hinweis in der Dezember-Abrechnung/Lohnkonto

Wurde für einen Mitarbeiter der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, so wird dieser im Lohnkonto im Bereich: „Erstattung(-)/Nachzahlung(+) an AG wegen Lohnsteuerjahresausgleich“ ausgewiesen.

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(BILD müsste noch mal kontrolliert werden)

Informationen auf der Lohntasche

Wurde ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, so wird der Arbeitnehmer auf der Verdienstbescheinigung (Lohntasche) darüber informiert.

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