Im Bereich der Lohn-Abrechnungsvorgaben (STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten") stellt sich die Ansicht folgendermaßen dar:
Im linken Bereich werden in einer Baumstruktur die Beschäftigungsverhältnisse und die jeweils dazugehörenden Datenbereiche angezeigt. Jedes Beschäftigungsverhältnis gliedert sich in:
- Grundlagen der Abrechnung: Enthält alle Vorgaben, die für die Abrechnung des Mitarbeiters relevant sind. Dazu zählen:
- Abrechnungsvorgaben
- Fehlzeiten
- KUG
- Externe Grundlagen: Hier werden elektronisch empfangene Daten, welche bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind, gespeichert. Dazu gehören:
- Nachricht GKV-Monatsmeldung: Es werden hier die Rückmeldungen der Einzugsstellen angezeigt, wenn GKV-Monatsmeldungen einzureichen sind bzw. wenn diese nicht mehr abgegeben werden müssen.
- Mehrfachbeschäftigung (bis 2014): Es werden die Rückmeldungen der Einzugsstellen über das Gesamtentgelt und über die Einmalzahlungen für einen oder ab einem Abrechnungszeitraum angezeigt. Es handelt sich dabei um das Entgelt aus allen sv-pflichtigen Beschäftigungen, welches für die Abrechnung des Mitarbeiters herangezogen wird. Dieses Entgelt wird im Lohnkonto im Bereich "sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge" unter "amtl. lfd. Gesamtentgelt" und "amtl. EGA gesamt" ausgewiesen.
- BBG-Überschreitung (ab 2015): In diesem Bereich werden die von der Einzugsstelle gemeldeten Gesamtentgelte und Einmalzahlungen zu oder ab einem Abrechnungszeitraum eingetragen. Dieses Gesamtentgelt wird zur Abrechnung des Mitarbeiters herangezogen und im Lohnkonto - Bereich: "sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge" unter "amtl. lfd. Gesamtentgelt" und "amtl. EGA gesamt" ausgewiesen
- Abrechnungsergebnisse: Enthält die Ergebnisse aufgrund der Abrechnungen. Dazu zählen:
- Abrechnungen
- Durchschnittsdaten
- Zu meldende Daten: Enthält alle Daten, welche in elektronischer Form zu melden bzw. zu übertragen sind. Dies sind:
- SV-Meldungen
- Versand GKV-Meldungen: Enthält die zu meldenden Datensätze mit dem jeweiligen Entgelt, sofern mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Die Meldepflicht wurde entweder durch die Einzugsstelle bekannt gegeben (Externe Grundlagen - Nachricht GKV-Monatsmeldung) oder die Meldepflicht wurde von der Software automatisch durch die Hinterlegung in den Abrechnungsvorgaben unter "Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit" (Register: Allgemein) erkannt.
- Erstattungsanträge (AAG)
- Lohnsteuerbescheinigungen