Auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN steht innerhalb der "Externen Grundlagen" der Bereich: "RV-BEA" zur Verfügung.
Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung (GML57) durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. Durch die Digitalisierung der Rentenversicherung soll auch Bürokratie abgebaut werden. Weitere Informationen zum Verfahren und zur Übertragung finden Sie im Kaptiel: RV-BEA-Verfahren.