Uns erreichen immer wieder Anfragen zu einer Funktion, die es ermöglichen soll, mehrere Adressdatensätze aus Gastbestellungen über eine Dubletten-Prüfung zu einem einheitlichen Kundenprofil zusammenzuführen.

Wir haben uns entschlossen, eine solche Funktion im Hinblick auf die DGSVO-Konformität nicht zu implementieren.


Gerne möchten wir Ihnen kurz die Gründe erläutern:

Wenn ein Kunde eine Online-Bestellung als Gast tätigt, so hat er aktiv und ausdrücklich die Entscheidung getroffen, dass er kein Kundenkonto anlegen möchte; er wünscht also gerade keine Zusammenführung seiner Daten in einem einheitlichen Profil.

Insofern würde eine nachträgliche Zusammenführung dem erklärten Willen des Kunden (datenschutzrechtlich: Die “betroffene Person”) entgegenstehen. Vielmehr sind Sie ohne Einverständnis des Betroffen sogar verpflichtet, personenbezogenen Daten zu löschen, sobald die rechtliche Grundlage für die Speicherung entfällt. Davon ausgenommen sind natürlich Daten, die Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufbewahren müssen. Besprechen Sie diese Frage am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.



  • No labels