Ab 01.01.2010: Wahlrecht zwischen der Abschreibung als Sammelposten des Anlagenpools oder als Geringwertiges Wirtschaftsgut

Die Hinterlegung, welche Art der Abschreibung genommen werden soll, erfolgt über die Schaltfläche: PARAMETER - ANLAGEN - KONTENVORGABE FÜR DEN ANLAGENPOOL.

Beachten Sie:

Diese Entscheidung ist jährlich zu treffen! Die Auswahl bezieht sich immer auf ein gesamtes Wirtschaftsjahr.

 

Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist aktiviert: 

Ein Anlagegut bis Euro 410,00 wird als "Geringwertiges Wirtschaftsgut" (GWG) abgeschrieben. Anlagegüter zwischen Euro 410,01 und 1.000,00 werden der regulären Abschreibung (AfA) unterworfen. 

Kennzeichen: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" ist NICHT aktiviert: 

Anlagegüter mit einem Anschaffungswert zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 werden automatisch dem Anlagenpool zugeordnet. 

Besonderheit bei Änderung des Kennzeichens: "Sofortabschreibung statt Anlagenpool" im Laufe des Wirtschaftsjahres 

Wird das Kennzeichen im Laufe des Geschäftsjahres verändert, muss der Anlagenpool ggf. neu berechnet werden. In diesem Fall erhalten Sie folgende Hinweis-Meldung: 

"Neuberechnung des Anlagenpools - Durch Ihre Anpassungen muss der Sammelposten für das Jahr 20xx neu berechnet werden. Bitte prüfen Sie danach die markierten Anlagensätze." 

 

Begibt man sich anschließend in den Bereich der Anlagenbuchhaltung (STAMMDATEN - ANLAGEN), so werden alle Anlagegüter, die von der Änderung betroffen sind , in der Spalte: "Status" markiert. 

Wurde z.B. von "Sammelposten (Anlagenpool)" umgestellt auf "Sofortabschreibung" muss in den Stammdaten der betroffenen Anlagen das Kennzeichen: "Geringwertiges Wirtschaftsgut" aktiviert werden. In der Status-Anzeige der Übersicht werden diese Datensätze mit einem roten Punkt markiert. 

 

 

Beachten Sie:

Wurden bereits Abschreibungsbuchungen in die FiBu eingelesen, kann die Änderung nicht vorgenommen werden. Es erscheint direkt bei der Umstellung in den Parametern die Meldung: "Ihre Änderungen können nicht übernommen werden. - Für das Jahr 20xx wurden in den betroffenen Gütern bereits Buchungen vorgenommen. Bevor Sie Ihre Änderungen durchführen können, müssen Sie die Buchungen stornieren und ggf. das Buchungskennzeichen zurücksetzen."

Für die steuerliche Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern gelten von 01.01.2008 bis 31.12.2009 folgende gesetzlichen Vorgaben: 

"Für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften, dazu zählen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sinkt die Grenze für den Sofortabzug von Anschaffungs- und Herstellkosten "Geringwertiger Wirtschaftsgüter" auf 150,00 Euro (netto). Dabei ist der bisher als Wahlrecht ausgestaltete Sofortabzug zukünftig verpflichtend. Eine Erfassung von "Geringwertigen Wirtschaftsgütern" in einem besonderen laufend zu führenden Verzeichnis ist nicht mehr notwendig. Es muss lediglich der Zugang des Wirtschaftsgutes einmalig erfasst werden." 

Diese neuen Regelungen gelten für "Geringwertige Wirtschaftsgüter", die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. 

Für weitere Informationen zur Unternehmenssteuerreform 2008 wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 

In der Software werden seit 01.01.2008 die neuen Grenzen automatisch berücksichtigt.

Behandlung von "Geringwertigen Wirtschaftsgütern" bei einem Zugang bis 31.12.2007

Handelt es sich um "Geringwertige Wirtschaftsgüter", sind folgende Einstellungen vorzunehmen: 

Vorgaben 

Nehmen Sie die Eintragungen in den Feldern Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten vor. 

Abschreibung 

Aktivieren Sie hier die Option: "Geringwertige Wirtschaftsgüter". 

Dadurch wird die Nutzungsdauer automatisch auf 1 Jahr und der AfA-Satz auf 100 % festgelegt. Manuelle Eingaben sind für diese Felder nicht möglich. 

Buchungsvorgaben 

Tragen Sie die entsprechenden Konten ein. 

Im Register: "Verlauf" können Sie die korrekte Ermittlung der Abschreibung prüfen.

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