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Mit ERP-complete stellen wir Ihnen die Kern-Taxonomie zur Übertragung an die Finanzbehörden zur Verfügung. 

Auf Grundlage der hinterlegten Rechtsform des Unternehmens wird Ihnen die Kontengliederung für Personen-, Kapital- bzw. Einzelunternehmen angezeigt. 

Bei Personengesellschaften ergibt sich die Besonderheit, dass der steuerliche Abschluss aus Gesamthandels-, Sonder- und/oder Ergänzungsbilanz bestehen kann. Ist bei einer Personengesellschaft eine Sonderbilanz zu übertragen, so können Sie dies mit ERP-complete über einen separaten Mandanten ausführen. Bitte beachten Sie, dass für jeden Gesellschafter ein separater Mandant dafür angelegt werden muss. 

Zu den einzureichenden Unterlagen gehört u.a. auch eine Kapitalkontenentwicklung. Die erforderlichen Angaben werden durch die elektronisch zu übermittelnden Bilanzdaten abgefragt. 

Darüber hinaus müssen gemeinsam mit der steuerlichen Gesamthandelsbilanz (E-Bilanz) die Berichte der Ergebnisverwendung sowie die Gewinn- und Verlustermittlung übertragen werden. Die steuerliche Gewinnermittlung wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ergänzt.
Beachten Sie: Bei der mit büro+ erstellten E-Bilanz handelt es sich um eine Steuerbilanz.

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