Es erfolgt eine digitale Rückmeldung der Krankenkasse, ob Vorbeschäftigung(en) vorliegen. Beachten Sie, dass die Rückmeldung nach Anmeldung des kurzfristig Beschäftigten erfolgt (mit Grund der Abgabe 10 oder 40).
Rückmeldung in Lohn-Abrechnungsdaten des Mitarbeiters
Die Rückmeldung werden über externe Meldungen verarbeitet: „Rückmeldung bei kurzfristiger Beschäftigung“.
Speicherung in Mitarbeiter-Stammdaten unter externe Grundlagen
Inhalt der Rückmeldung: Im Kalenderjahr der Verarbeitung einer Anmeldung bestand / besteht eine weitere kurzfristige Beschäftigung.
Mögliche rückgemeldete Werte in der Software sind: JA oder NEIN. Es werden keine Zeitangaben im Rahmen der Rückmeldung übermittelt.
Bei Abweichungen
Gehen Sie in den Dialog mit dem Arbeitnehmer, falls Angaben vom Einstellungsbogen abweichen und nehmen Sie ggf. Korrekturen der Bewertung der Beschäftigung vor.