Info:
Die beschriebenen Funktionen zum Thema "Entgeltersatzleistungen (EEL)" setzen mindestens Build 6940 der Software voraus. Auf den nachfolgenden Seiten unserer Hilfe bieten wir Ihnen eine Einführung in das Thema.
Inhalt
Als Entgeltersatzleistungen werden finanzielle Leistungen in der Sozialversicherung bezeichnet, die ein Sozialversicherungsträger einem Arbeitnehmer anstelle eines Arbeitsentgelts auszahlt. Das elektronische Verfahren EEL vereinfacht den Austausch von Daten zwischen Arbeitgeber und den Sozialversicherungs-Trägern. Über die microtech Software lassen EEL-Anforderungen erstellen und Rückmeldungen einladen.
Rechtsgrundlage
Im § 107 SGB IV ist die elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen geregelt. Sind zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Mutterschaftsgeld Angaben über das Beschäftigungsverhältnis notwendig und sind diese dem Leistungsträger aus anderem Grund nicht bekannt, müssen diese durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung kann der Leistungsträger im Einzelfall vom Arbeitgeber elektronisch durch Datenübertragung anfordern.
In diesem Fall müssen Arbeitgeber die Bescheinigungen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermitteln. Der Arbeitgeber hat dem Leistungsträger diese Bescheinigung im Einzelfall durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. z. B. aus systemgeprüften Programmen. zu übermitteln. Die Datenannahmestellen leiten die Entgeltbescheinigungen an die unterschiedlichen Leistungsträger weiter. Zu diesen Leistungsträgern zählen z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Die Details des Verfahrens werden durch die vom Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium genehmigten Gemeinsamen Grundsätze mit ihren Anlagen (1-3) sowie die ebenso genehmigte Verfahrensbeschreibung mit ihren Anlagen (1-4) geregelt.
Info:
Weitere Informationen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__107.html (Externer Link)
https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/entgeltersatzleistungen/entgeltersatzleistungen.jsp (Externer Link - die gemeinsamen Grundsätze stehen als PDF zur Verfügung)
Beachten Sie:
Das EEL-Verfahren gilt nicht für geringfügig Beschäftigte, weil diese in der Regel keinen Anspruch auf zentrale Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld haben. Minijobber sind häufig von der Kranken- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit, wodurch sie nicht in den Anwendungsbereich des EEL-Verfahrens fallen.
Zu welchem Zeitpunkt ist eine EEL-Meldung zu erstellen?
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, spätestens zum Ende des Entgeltzahlungsanspruch die EEL-Meldung abzugeben.
Beispielsweise wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und somit der Zeitraum endet, in dem Sie als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind.
Info:
Auszug aus: "Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (§ 107 SGB IV)"
2 Automatisiertes Mitteilungsverfahren
2.1 Arbeitgeber
"Der Meldesatz ist vom Arbeitgeber auszulösen, sobald für diesen ersichtlich ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, weil der Anspruchszeitraum durch die aktuelle Arbeitsunfähigkeit überschritten wird, eine Freistellung aufgrund der Erkrankung eines Kindes erfolgt und der Freistellungszeitraum abgerechnet wurde oder die Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG beginnt oder sobald eine Freistellung aufgrund einer aktuellen Mitaufnahme im Krankenhaus im Sinne des § 44b SGB V erfolgt. Eine Anforderung durch die Krankenkasse im Zusammenhang mit einer Freistellung aufgrund einer Erkrankung des Kindes ist frühestens 6 Wochen nach Beginn der Freistellung zulässig. Tritt die Erkrankung eines Kindes am 1. Tag des Beschäftigungsverhältnisses ein, ist eine Mitteilung durch die Krankenkasse zur Übersendung der Bescheinigung außerhalb des DTA EEL erforderlich, weshalb eine Anforderung entsprechend auch früher erfolgen kann. [...]"
Externe Quelle: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/grundsaetze/GG_EEL_V11_14.12.2021.pdf
Unterstützte Abgabegründe
Abgabegrund | Beschreibung |
---|---|
01 | Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld |
02 | Entgeltbescheinigung KV bei Kinderkrankengeld |
03 | Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld |
04 | Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld bei Mitaufnahme im Krankenhaus |
11 | Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur medizinischen Rehabilitation |
12 | Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben |
41 | Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen |
42 | Anforderung Ende Entgeltersatzleistung |
51 | Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 23c SGB IV) |
61 | Rückmeldung Vorerkrankungsmitteilungen |
62 | Rückmeldung Ende Entgeltersatzleistung |
66 | Rückmeldung falscher Abgabegrund |
71 | Höhe der Entgeltersatzleistung |
99 | Wechsel der meldenden Stelle und Systemwechsel |