Allgemeines zum Arbeitgeberkonto
Über das Register: ARBEITGEBERKONTO werden die Meldepflichten, die Sie hinsichtlich der Krankenkassen beachten müssen, realisiert.
Ein- und Ausgangs-Tabellen des Registers: ARBEITGEBERKONTO
Das Register: "Arbeitgeberkonto" befindet sich in den Einzugsstellen. In diesem werden die Datensätze des Eingangs und Ausgangs gespeichert.
Ablauf: Meldung von Krankenkasse abholen und verarbeiten
Durch Anlegen neuer Krankenkasse: Datensatz wird an Krankenkasse geschickt
Wenn ein Arbeitgeber eine neue Krankenkasse angelegt hat, bei welcher dieser noch nicht gemeldet war, wird ein DSAK (Datensatz Arbeitgeberkonto)-Datensatz durch die Krankenkasse an das Arbeitgeberkonto geschickt. Die Krankenkasse benötigt Grunddaten des Arbeitgebers und meldet mit dem Datensatz DSKK (Krankenkassenmeldung), die Anforderung zur Eröffnung eines Arbeitgeberkontos, Abgabegrund 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“.
Es gilt das folgende Vorgehen:
Einlesen der Rückmeldungen durch: SV-Assistent: "Nachrichten der Annahmestellen abrufen"
Diesen finden Sie im Bereich: PERSONAL unter Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Gruppe: BEITRAGSABRECHUNG - EINTRAG: ÜBERTRAGEN.
Wählen Sie an dieser Stelle den Eintrag: "Nachrichten der Annahmestellen abrufen" und folgen Sie dem Assistenten.
Kontrollieren Sie anschließend das Protokoll.
Kontrolle der Tabelle: EINGANG im Arbeitgeberkonto
Wurde eine Anforderung abgeholt, befindet sich diese in den Einzugsstellen auf dem Register: ARBEITGEBERKONTO:
Externe Meldung im Bereich Arbeitgeberkonto verarbeiten
Dieser Eingang kann über EXTERNE MELDUNGEN in der Software verarbeitet werden. Navigieren Sie in den Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER und wählen Sie die Schaltfläche: WEITERE - EXTERNE MELDUNGEN VERARBEITEN. Im Bereich der Externen Meldungen existiert hierzu die Auswahl: "Arbeitgeberkonto". Folgen Sie den Anweisungen im Assistenten-Dialog.
Wichtige Informationen erhalten Sie im Anschluss innerhalb des Protokolls.
Antwort auf Anfrage der Krankenkasse im Bereich: SV versenden
Im Bereich "Auswerten / Übertragen" übertragen Sie über den Eintrag: "Arbeitgeberkonto", die Antwort auf die Anfrage der Krankenkasse.
Beachten Sie:
Sollten Sie im Protokoll beim Übertragen der Meldung zum Arbeitgeberkonto den Hinweis erhalten: "Hinterlegen Sie im Mandanten eine gültige Rechtsform. Ansonsten kann kein Datensatz für Betriebsdaten (DSBD) erstellt werden", dann prüfen Sie anschließend bitte die korrekte Hinterlegung:
Über das Auswahlfeld: "Rechtsform" stehen die relevanten Rechtsformen per Auswahlfeld zur Verfügung.
SEPA-Mandat in Einzugsstelle eintragen
Es ist auch möglich, vor der Verarbeitung der externen Daten, im Einzugsstellen-Datensatz ein SEPA-Mandat für die Übermittlung zu hinterlegen. So kann die Krankenkasse automatisch über Lastschrift Beiträge einziehen.
Weitere Informationen zum SEPA-Mandat in den Einzugsstellen erhalten Sie in folgendem Hilfe-Eintrag:
Im Ausgang der Einzugsstelle - Register: ARBEITGEBERKONTO existiert in der zugehörigen Tabelle die Spalte "Sepa-Mandat". Das Eintragen des SEPA-Mandats erzeugt den Abgabegrund 2 (Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten).
Info:
Weitere Änderungen, die einen Abgabegrund 2 erzeugen und von Ihnen als Arbeitgeber über den Assistenten gemeldet werden müssen, sind:
- Änderung in Einzugsstellen auf dem Register: UMLAGESÄTZE.
- Firmendaten ändern sich, z. B. im Bereich: Meine Firma / Mein Mandant - Register: "Weitere Angaben", z. B. durch Änderungen im Bereich "Externer Dienstleister" oder Änderungen im Ansprechpartner-Datensatz, etc.