Was ist RV-BEA?
- Mit dem RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. Dadurch soll die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und Bürokratie abgebaut werden.
- Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern. Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden.
Gliederung des RV-BEA-Verfahrens
Jede Registrierung beinhaltet die Informationen "Hauptverfahren" und "Teilverfahren". Man registriert sich nur für das jeweilige Teilverfahren. Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden.
Teilverfahren von RV-BEA
- Mit „GML57“ kann eine Gesonderte Meldung beim Arbeitgeber elektronisch angefordert werden (siehe hierzu: Registrierung am RV-BEA-Verfahren).
- Mit „A1“ kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen (siehe hierzu: Assistent zur Erfassung der A1-Bescheinigung).
Eine Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):
- Auf Verlangen des Rentenantragstellers
- Bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren
Die Anmeldung am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber vorerst optional. Durch eine elektronische Abwicklung spart man jedoch Papierkram.