You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Next »

Das Lohnkonto (Bereich: ERFASSUNG) enthält im Bereich "sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge" folgende Felder, welche die GKV-Monatsmeldung betreffen:

  • Quelle andere SV-Bruttobezüge
  • Keine Zusammenrechnung in der AV (bis 2014)
  • amtl. lfd. Gesamtentgelt
  • amtl. EGA gesamt
  • Regelmäßiges Jahresentgelt (bis 2014)

 

Quelle andrer SV-Bruttobezüge 

Diese Information bezieht sich auf die Eintragungen in den Feldern "Mehrfachbeschäftigung", "amtl. lfd. Gesamtentgelt" und "amtl. EGA gesamt". 

Eigene Angaben: Dies bedeutet, dass die Vorgabe "Mehrfachbeschäftigung" durch Sie selbst eingegeben wurde. 

Amtliche Vorgabe: Dies bedeutet, dass die Vorgabe auf Grund der abgerufenen und verarbeiteten Nachrichten der Einzugsstellen eingetragen wurde. 

Keine Zusammenrechnung in der AV (bis Ende 2012) 

Dieses Feld wird angezeigt sobald innerhalb der ERFASSUNG - Schaltfläche: ERFASSEN - "ABRECHNUNG FÜR ... ERFASSEN" auf dem Register: "Vorgaben" unter Mehrfachbeschäftigung - "Keine Zusammenrechnung in der AV" eine Auswahl getroffen wurde. 

JA: bedeutet, dass die Entgelte im Bereich der AV NICHT zusammengerechnet werden. Es wird nur das Entgelt der Beschäftigung für die Beitragsermittlung in der AV herangezogen. 

NEIN: bedeutet, dass die Entgelte für die Beitragsermittlung in der AV zusammengerechnet werden. 

Keine Zusammenrechnung in der AV (ab 2013 - Ende 2014) 

Das Kennzeichen wird nur noch durch eingehende GKV-Monatsmeldungen gesteuert. Die manuelle Angabe in den Vorgaben der Bruttolohnerfassung ist nicht mehr möglich. 

amtl. lfd. Gesamtentgelt 

Das amtliche laufende Gesamtentgelt wird durch die Einzugsstelle bekannt gegeben und durch den Nachrichtenabruf in den Annahmestellen gespeichert. Nach Ausführung der Funktion "Externe Meldungen verarbeiten" wird das Gesamtentgelt unter "Mehrfachbeschäftigung" (Lohn-Abrechnungsdaten - Externe Grundlagen) eingepflegt und in die Bruttolohnerfassung übertragen. 

amtl. EGA gesamt 

Das amtliche einmal gezahlte Arbeitsentgelt gesamt wird ebenfalls durch die Einzugsstelle bekannt gegeben. Die Verarbeitung erfolgt analog zur Verarbeitung des "amtlichen laufenden Gesamtentgelts". 

Regelmäßiges Jahresentgelt (bis 2014) 

Ab dem 01.01.2013 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Mehrfachbeschäftigung und Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone, eine Beurteilung (gewissenhafte Schätzung) über das regelmäßige Jahresentgelt zu treffen. Diese Angabe bezieht sich immer vorausschauend auf 12 Monate, nicht auf das Kalenderjahr. 

Die Erfassung erfolgt innerhalb einer Abrechnung auf dem Register: "Vorgaben" im Feld: "REGELM. JAHRESENTGELT". 

Nach der Hinterlegung wird dieser Wert automatisch in den folgenden Monat vorgetragen und in der GKV-Monatsmeldung entsprechend berücksichtigt.

  • No labels