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Um die Stammdaten mit büro+/ERP-complete abrufen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Betriebstätte, zu der der Stammdatenabruf durchgefüht werden soll, muss über eine Betriebsnummer und Mitgliedsnummer verfügen.
  • Das persönliche Identifikationskennzeichen muss in der Betriebsstätte hinterlegt sein. Dieses erhalten Sie von der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft.

Beachten Sie:

Wurde der Stammdatenabruf bereits über ein anderes Entgeltabrechnungssystem oder über eine elektronische Ausfüllhilfe durchgeführt, muss dieser zuvor storniert werden, damit ein Abruf aus ERP-complete erfolgen kann. 

Der Abruf der Stammdaten muss immer durch die jeweilige meldende / die Abrechnung durchführende Stelle angestoßen werden. Diese Stelle wird nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst pro Meldejahr registriert.

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