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Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400,00 Euro (bis 31.12.2012) bzw. 450,00 Euro (ab 01.01.2013) nicht überschreitet.
Über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: "pauschale Sätze" können sie die Vorgaben für die pauschalen Lohnsteuersätze prüfen oder anpassen.
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Um den Neuregelungen des § 10c EStG gerecht zu werden, haben Sie ab seit 01.01.2008 die Möglichkeit zwischen folgenden Lohnsteuertabellen zu wählen:
- 0 Normale Lohnsteuertabelle
- 1 Erhöhte Besondere Lohnsteuertabelle: für den Arbeitnehmer wird die gekürzte Vorsorgepauschale angewandt (§10c Abs 3 EStG)
- 2 Erhöhte Besondere Lohnsteuertabelle (lt. JStG 2008 mit ungekürzter Vorsorgepauschale): für den Arbeitnehmer wird die gekürzte Vorsorgepauschale nach dem Recht 2008 angesetzt (§ 10c Abs. 3 EStG n.F.), jedoch bei der Günstigerprüfung die ungekürzte Vorsorgepauschale nach dem Recht bis 2004 berücksichtigt ( § 10c Abs. 2 EStG a.F.)
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Das Feld Gemeindeschlüssel wurde für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt benötigt. Aktuell (Stand: September Seit 2015 ) ist eine Hinterlegung nicht mehr erforderlich, kann aber optional vorgenommen werden.
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