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- Überprüfen Sie, ob Sie im aktuellen Jahr auch noch bzw. wieder der Umlagepflicht zur U1 unterliegen. Aktualisieren Sie die Zusatzbeiträge und die Umlagesätze bei Ihren zuständigen Krankenkassen. Im Bereich PERSONAL – STAMMDATEN – Register "Einzugsstellen" – Einzugsstelle öffnen – Register "Umlagesätze" und/oder "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" – Schaltfläche BEITRÄGE HOLEN.
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