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Zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Dies dient der Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. 

Mitglieder mit / ohne KindAN-Beitragssatz PV (inkl. Ab- bzw. Zuschlag)AN-Anteil PV inkl. Ab- bzw. ZuschlagAG-Anteil PVAb- bzw. Zuschlag auf AN-Anteil PVSACHSEN: AN-Anteil PV inkl. Ab- bzw. ZuschlagSACHSEN:
Ab- bzw. Zuschlag auf AN-Anteil PVSACHSEN:
AG-Anteil PV
Mitglieder ohne Kinder 4,00 %

2,3 %

1,7 %Beitragszuschlag von 0,6 %
(
auf
die 1,7 %
AN-Anteil
)
2,8 %
Beitragszuschlag von 0,6 % (auf die 2,2 % AN-Anteil)
1,2 %
Mitglieder mit 1 Kind3,40 %1,7 %1,7 %Abschlags- / Zuschlagsfrei2,2 %
Abschlags- / Zuschlagsfrei
1,2 %
Mitglieder mit 2 Kindern (unter 25 Jahren)3,15 %1,45 %1,7 %je Kind (2.-5. Kind) Abschlag von 0,25 % / Kind
(auf die 1,7 %)
auf AN-Anteil1,95 %
je Kind (2.-5. Kind) Abschlag von 0,25 % / Kind (auf die 2,2 %)
1,2 %
Mitglieder mit 3 Kindern (unter 25 Jahren)2,90 %1,2 %1,7 %ab 3. Kind Abschlag von 0,5 %
(auf die 1,7 %)
auf AN-Anteil1,70 %
ab 3. Kind Abschlag von 0,5 % (auf die 2,2 %)
1,2 %
Mitglieder mit 4 Kindern  (unter 25 Jahren)2,65 %0,95 %1,7 %ab 4. Kind Abschlag von 0,75 % / Kind
(auf die 1,7 %)
auf AN-Anteil1,45 %
ab 4. Kind Abschlag von 0,75 % / Kind (auf die 2,2 %)
1,2 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern  (unter 25 Jahren)2,40 %0,7 %1,7 %

ab 5. Kind Abschlag von 1,00 % / Kind

(auf die 1,7 %)

auf AN-Anteil

1,2 %
ab 5. Kind Abschlag von 1,00 % / Kind (auf die 2,2 %)
1,2 %


Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer (Bundesländer außer Sachsen)

Die Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose haben wir noch einmal in folgender Tabelle dargestellt.

JahrAnteil AGAnteil ANBeitragszuschlag für Kinderlose
ab 01.07.2023  1,7 %1,7 % 0,6 %
01.01.2022 bis 30.06.2023 1,525 %1,525 % 0,35 %

Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer (Bundesland Sachsen)

Für Sachsen gelten abweichende Werte, welche ebenfalls in der Software eingepflegt sind.

JahrAnteil AGAnteil ANBeitragszuschlag für Kinderlose
Sachsen ab 01.07.20231,2 %2,2 % 0,6 %
Sachsen 01.01.2022 bis 30.06.20231,025  %2,025 % 0,35 %


Info
titleInfo:

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Bekanntmachung Ende Juni 2023 ist derzeit als verpflichtender Anwendungszeitpunkt der 1. September 2023 vorgesehen.

Damit haben auch Arbeitgeber, die den Arbeitslohn vorschüssig zahlen (z. B. bei der Zahlung von Besoldung an Beamte), ausreichend Zeit, ihre Lohnsteuerberechnungs-/Lohnabrechnungsprogramme anzupassen.

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Der kinderlose AN spürt den Zuschlag in der Pflegeversicherung. 

BeispielwertJuni 2023Juli 2023
Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Kammerbeitrag

Lohnsteuer gesamt509,83504,91
Pflegeversicherung

Arbeitgeberanteil56,4362,90
Arbeitnehmeranteil69,38 (warning)85,10 (warning)


Beispiel 2: Arbeitnehmer mit 1 Kind und Brutto-Gehalt von 3.700 Euro

Der AN mit einem Kind spürt die Erhöhung des Beitrags in der Pflegeversicherung, allerdings leichter, da kein Beitragszuschuss von 0,6 % für kinderlose AN anfällt.

BeispielwertJuni 2023Juli 2023
Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer/Kammerbeitrag

Lohnsteuer gesamt513,91511,83
Pflegeversicherung

Arbeitgeberanteil56,4362,90
Arbeitnehmeranteil56,43 (warning)62,90 (warning)


Info
titleInfo:

Je weiterem Kind (2.-5. Kind) erfolgt ein Abschlag von 0,25 % auf den Beitrag von 3,40 %. So liegt der Beitragssatz zur PV bei einem AN mit 2 Kindern bei 3,15 %, bei einem AN mit 3 Kindern bei 2,90 %, etc. Die Grenze liegt bei max. 5 berücksichtigungsfähigen Kindern.

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