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Informationen zur Berechnung des PV-Beitragssatz

Beitragssätze zur Pflegeversicherung

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seit 01.07.2023

Zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Dies dient der Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. . Da die Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.01.2024 nicht verändern, gilt auch 2024 weiter folgende Tabelle:

Mitglieder mit / ohne KindBeitragssatz PV (gesamt inkl. Ab- bzw. Zuschlag)AN-Anteil PV inkl. Ab- bzw. ZuschlagAG-Anteil PVAb- bzw. Zuschlag auf AN-Anteil PVSACHSEN: AN-Anteil PV inkl. Ab- bzw. ZuschlagSACHSEN: AG-Anteil PV
Mitglieder ohne Kinder 4,00 %

2,3 %

1,7 %Beitragszuschlag von 0,6 % auf AN-Anteil2,8 %1,2 %
Mitglieder mit 1 Kind3,40 %1,7 %1,7 %Abschlags- / Zuschlagsfrei2,2 %1,2 %
Mitglieder mit 2 Kindern (unter 25 Jahren)3,15 %1,45 %1,7 %je Kind (2.-5. Kind) Abschlag von 0,25 % / Kind auf AN-Anteil1,95 %1,2 %
Mitglieder mit 3 Kindern (unter 25 Jahren)2,90 %1,2 %1,7 %ab 3. Kind Abschlag von 0,5 % auf AN-Anteil1,70 %1,2 %
Mitglieder mit 4 Kindern  (unter 25 Jahren)2,65 %0,95 %1,7 %ab 4. Kind Abschlag von 0,75 % / Kind auf AN-Anteil1,45 %1,2 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern  (unter 25 Jahren)2,40 %0,7 %1,7 %

ab 5. Kind Abschlag von 1,00 % / Kind auf AN-Anteil

1,2 %1,2 %

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JahrAnteil AGAnteil ANBeitragszuschlag für Kinderlose
Sachsen ab 01.07.20231,2 %2,2 % 0,6 %
Sachsen 01.01.2022 bis 30.06.20231,025  %2,025 % 0,35 %

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titleInfo:

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Bekanntmachung Ende Juni 2023 ist derzeit als verpflichtender Anwendungszeitpunkt der 1. September 2023 vorgesehen.

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Beispiel: Berücksichtigungsfähige Kinder (PV)

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