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Diese Dokumentation beschreibt, wie Sie die "Energiepauschale EPP" für berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abrechnen. 

Wichtige Links:

Wichtige Informationen:

  • Seit Build 6600 kann die EPP bei monatlichem Anmeldezeitraum erfasst werden
  • Ab Build 6705 und höher ist die Erfassung der EPP bei vierteljährlichem Anmeldezeitraum möglich - die Routinen sind nahezu analog zur EPP bei monatlichen Anmeldezeitraum zu nutzen - mit folgenden Besonderheiten:
    • Bei der Lohnsteueranmeldung für das 3. Quartal 2022 wird in der Übertragung der geschätzte Wert der EPP ausgewiesen und übertragen)
    • Die Auszahlung der EPP erfolgt im Oktober 2022

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Ein Arbeitgeber mit vierteljährlichem Anmeldungszeitraum, kann gemäß den FAQ des Bundesfinanzministeriums die EPP an den Arbeitnehmer abweichend von der Regel im Oktober 2022 auszahlen. Die auf dieser Seite beschriebenen Routinen zur Erfassung der EPP bei einem monatlichen Meldezeitraum, können somit analog dazu auch für den vierteljährlichen Meldezeitraum genutzt werden. Die Software erkennt anhand der Konfiguration, dass die EPP noch erfasst werden kanndarf. Somit erfolgt eine Schätzung im dritten Quartal, wie hoch die EPP ausfallen wird.

Jährlicher Anmeldungszeitraum

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