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Wichtige Hinweise bei Auszahlung an geringfügig Beschäftigte
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Mitarbeiter-Stammdaten - Register: Lohn-Abrechnungsdaten - Tabelle: Lohnsteuerbescheinigung
In der Tabelle ist die Spalte "Großbuchstabe E" verfügbar.
Hintergrund:
Eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) mit dem "Großbuchstaben E" anzugeben. Die notwendigen Anpassungen wurden an den verschiedenen Stellen der Software eingebracht. Vgl. hierzu Einkommensteuergesetz: § 117 Absatz 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html (Externer Link)
Parameter im Bereich "Übertragung Lohnsteueranmeldung"
In der Tabellenansicht unter: PARAMETER - FINANZAMT - ÜBERTRAGUNG LOHNSTEUERANMELDUNG ist die Tabellenspalte "35 Energiepreispauschale" vorhanden. Auch die Die "Inhalt einsehen"-Funktion wurde um die Energiepauschale angepasst.
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