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Technisches Vorgehen der Software:
Bezüglich der Berücksichtigung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern ist es möglich, den von der Software ermittelten Wert zu editieren: Als Anwender erhalten Sie den Hinweis, dass bei der von der Software automatisch ermittelten EPP die Aushilfen unberücksichtigt geblieben sind und der Wert manuell anzupassen bzw. um die Summe der Aushilfe x 300,00 € zu erhöhen ist. In der Lohnsteueranmeldung August wird geschätzt wie viele Mitarbeiter es betrifft x 300. Als Ergebnis muss dann eine Zahl, die durch 300 teilbar ist, herauskommen. Dies wird dann im September verglichen. |