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Technisches Vorgehen der Software:

  • Erfüllt der Arbeitnehmer die Punkte "1" und "2" (am einfachsten über die Steuerklasse I-V), so ist er in die Ermittlung der Arbeitnehmeranzahl zu berücksichtigen
  • Wurde die Anzahl der Arbeitnehmer ermittelt, so ist die Summe der Mitarbeiter mit der Höhe der EPP 300,00 € zu multiplizieren für die Meldung an das Finanzamt.

Bezüglich der Berücksichtigung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern ist es möglich, den von der Software ermittelten Wert zu editieren:

Als Anwender erhalten Sie den Hinweis, dass bei der von der Software automatisch ermittelten EPP die Aushilfen unberücksichtigt geblieben sind und der Wert manuell anzupassen bzw. um die Summe der Aushilfe x 300,00 € zu erhöhen ist.

In der Lohnsteueranmeldung August wird geschätzt wie viele Mitarbeiter es betrifft x 300. Als Ergebnis muss dann eine Zahl, die durch 300 teilbar ist, herauskommen. Dies wird dann im September verglichen.
Die Summe aus der Ermittlung bzw. dem Editieren für den Monat August ist in der Kennziffer 35 auszuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass der dort ausgewiesene Wert ein vielfaches Vielfaches von 300 sein muss.