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Diese Dokumentation beschreibt, wie Sie die "Energiepauschale EPP" für berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abrechnen. Wichtige Links:
Wichtige Informationen:
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Die Software wird über ein Update ist auf diese einmalig in 09/2022 ausgezahlte Lohnart vorbereitet:
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Ein Arbeitgeber mit vierteljährlichem Anmeldungszeitraum, kann gemäß den FAQ des Bundesfinanzministeriums die EPP an den Arbeitnehmer abweichend von der Regel im Oktober 2022 auszahlen. Die auf dieser Seite beschriebenen Routinen zur Erfassung der EPP bei einem monatlichen Meldezeitraum, können somit analog dazu auch für den vierteljährlichen Meldezeitraum genutzt werden. Die Software erkennt anhand der Konfiguration, dass die EPP noch erfasst werden darf. Somit erfolgt eine Schätzung im dritten Quartal, wie hoch die EPP ausfallen wird.
Note | ||
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Damit die Routinen greifen, muss im Mandanten und bei der Ausgabe der Lohnsteueranmeldung als Zeitraum vierteljährlich (quartalsweise) eingestellt sein. Weitere Informationen zur Eingabe im Mandanten (Register: FINANZAMT) finden Sie in unserer Online-Hilfe: Meine Firma / Mein Mandant - Register: "Finanzamt". |
Jährlicher Anmeldungszeitraum
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Die Energiepreispauschale kann über eine neue Lohnart "Nr. 2022" - "Energiepreispauschale (EPP)" in microtech büro+ erfasst werden. Überprüfen Sie zunächst im Bereich: PERSONAL - ÜBERBLICK/STAMMDATEN - Register: LOHNARTEN, ob die Lohnart "Energiepreispauschale EPP" vorhanden ist. Diese Lohnart wird mit dem Update, welches vor Monatsende 08.2022 erscheint, automatisch in der Software angelegt. Die Software speichert diese neue Vorgabelohnart über eine Routine automatisch beim Installieren des Updates und vergibt dieser die Lohnartennummer "2022". Sollten Sie bereits die Lohnartennummer "2022" für eine eigene Lohnart angelegt haben, folgen Sie bitte den Hinweisen in diesem Hilfe-Artikel
Mit der Schaltfläche: EINSEHEN erhalten Sie einen Überblick über die Konfiguration dieser Lohnart.
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