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Diese Dokumentation beschreibt, wie Sie die "Energiepauschale EPP" für berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abrechnen. Bitte beachten Sie, dass diese Funktion in Ihrer Gesamtheit ab Ende August 2022 verfügbar ist. Beachten Sie unsere Hinweise in den Programmänderungen - sobald das entsprechende Update mit allen notwendigen Funktionen zur Erfassung der EPP vorhanden ist, wird darauf in den Programmänderungen gesondert hingewiesen. Wichtige Links:
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"Fahrplan" für EPP
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bei monatlichem Anmeldezeitrum
- Update installieren (ab Verfügbarkeit)
- Prüfung Lohnsteueranmeldung August 2022, damit erfolgt "Vorfinanzierung" der EPP durch Finanzamt
- ggf. Kennzeichen aktivieren, um EPP für Aushilfen dazu zu addieren
- Monatsabschluss August 2022 ausführen
- Abrechnung September inkl. Lohnart "2022" Energiepreispauschale (EPP) vornehmen
- Lohnsteueranmeldung September 2022 prüfen und übertragen
Hintergrund: Energiepreispauschale (EPP)
Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll laut Bundesfinanzministerium diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die Energiepreispauschale (EPP) ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll diese EPP in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Anspruch auf die EPP haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes, Externer Link) und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.
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Auszahlung einmalig für Monat September 2022 vorgesehen
Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Arbeitnehmer ist einmalig für den Monat September 2022 vorgesehen. Im Rahmen der EPP wurde die Software an den notwendigen Stellen erweitert.
Das Bundesfinanzministerium hat eine umfangreiche Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) auf seiner Website veröffentlicht:
- FAQ-Auflistung zur EPP: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html (Externer Link)
- Infos zu quartalweiser und jährlicher Meldung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html#collapsef7a8407a-0a42-4314-a982-b55f608336b5-4-10 (Externer Link)
Nutzen Sie diese Auflistung, um einen umfassenden Überblick über das Thema zu bekommen.
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Die Software wird über ein Updateist auf diese einmalig in 09/2022 ausgezahlte Lohnart vorbereitet:
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Vorgehen bei vierteljährlicher bzw. jährlichem Anmeldungszeitraum der Lohnsteueranmeldung
Vierteljährlicher Anmeldungszeitraum
Ein Arbeitgeber mit vierteljährlichem Anmeldungszeitraum, kann gemäß den FAQ des Bundesfinanzministeriums die EPP an den Arbeitnehmer abweichend von der Regel im Oktober 2022 auszahlen. Die auf dieser Seite beschriebenen Routinen zur Erfassung der EPP bei einem monatlichen Meldezeitraum, können somit analog dazu auch für den vierteljährlichen Meldezeitraum genutzt werden. Die Software erkennt anhand der Konfiguration, dass die EPP noch erfasst werden darf. Somit erfolgt eine Schätzung im dritten Quartal, wie hoch die EPP ausfallen wird.
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Damit die Routinen greifen, muss im Mandanten und bei der Ausgabe der Lohnsteueranmeldung als Zeitraum vierteljährlich (quartalsweise) eingestellt sein. Weitere Informationen zur Eingabe im Mandanten (Register: FINANZAMT) finden Sie in unserer Online-Hilfe: Meine Firma / Mein Mandant - Register: "Finanzamt". |
Jährlicher Anmeldungszeitraum
Ein Arbeitgeber mit jährlichem Anmeldungszeitraum für die Lohnsteueranmeldung kann auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer gänzlich verzichten. In diesem Fall kann ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer die EPP dann über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.
Quelle (externer Link): Bundesfinanzministerium - Punkt 11 der FAQ zur EPP (VI. Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, Punkt 11 der FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ des Bundesfinanzministeriums).
Energiepreispauschale innerhalb der Software nutzen
Die Energiepreispauschale kann über eine neue Lohnart "Nr. 2022" - "Energiepreispauschale (EPP)" in microtech büro+ erfasst werden. Überprüfen Sie zunächst im Bereich: PERSONAL - ÜBERBLICK/STAMMDATEN - Register: LOHNARTEN, ob die Lohnart "Energiepreispauschale EPP" vorhanden ist.
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title | Beachten Sie: |
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Diese Lohnart wird mit dem Update, welches vor Monatsende 08.2022 erscheint, automatisch in der Software angelegt.
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Die Software speichert diese neue Vorgabelohnart über eine Routine automatisch beim Installieren des Updates und vergibt dieser die Lohnartennummer "2022".
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Sollten Sie bereits die Lohnartennummer "2022" für eine eigene Lohnart angelegt haben, folgen Sie bitte den Hinweisen in diesem Hilfe-Artikel
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Mit der Schaltfläche: EINSEHEN erhalten Sie einen Überblick über die Konfiguration dieser Lohnart.
Register: LOHNART
In der Gruppe der Kennzeichen ist als "Statistik"-Kennzeichen der Eintrag "Energiepreispauschale" gewählt - über dieses wird die Lohnart gesteuert. Mit der Auswahl dieses Statistik-Kennzeichens wird die ausgezahlte Energiepreispauschale im Lohnkonto und nachfolgend in der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung ausgewertet. Der SV-freie) Satz und der UV-freie Satz der Lohnart beträgt jeweils 100 Prozent. Das Kennzeichen "Sonstiger steuerpflichtiger Bezug" ist aktiviert.
Optional: Wenn Vorgabe-Lohnart wegen Belegung von Nr. 2022 nicht automatisch eingeladen werden konnte
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: Lohnart "Energiepauschale EPP" selbst anlegen
Sollte die Vorgabe-Lohnart "Energiepauschale EPP" nicht automatisch durch das oben beschriebene Update angelegt worden sein, erstellen und konfigurieren Sie die Lohnart anhand der aufklappbaren "Erweiterten Dokumentation".
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Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: LOHNARTEN wählen sie über die Schaltfläche: NEU die Anlage eines Lohnarten-Datensatz. Treffen Sie folgende Konfiguration in der neu angelegten Lohnart: Register: LOHNART
Speichern & schließen Sie anschließend die neue Lohnart. | ||
Note | ||
Beachten Sie: | ||
Bitte prüfen Sie zunächst anhand der von microtech herausgegebenen Programmänderungen, ob das für Ende August 2022 vorgesehene Update mit den Funktionen zur "Energiepauschale EPP" bereits in der Software ausgeliefert wurde! |
Erfassung der EPP im Lohnkonto
Die Erfassung der Energiepreispauschale erfolgt unter: PERSONAL - BRUTTOLOHNERFASSUNG UND LOHNKONTO - Register: LOHNKONTO - Schaltfläche: ERFASSEN.
Besonderheiten der Energiepreispauschale
Um Fehleingaben zu verhindern, unterstützt Sie die Software und verhindert Fehleingaben im Rahmen der Energiepreispauschale:
- Die EPP darf laut Vorgaben bei Mitarbeitern mit Steuerklasse VI nicht abgerechnet werden
- Die EPP ist immer mit exakt 300,00 € abzurechnen - die Prüfungen werden über das entsprechende Statistik-Kennzeichen abgefangen
- Über eine weitere Prüfung wird die Erfassung der Lohnart vor September unterbunden
- Eine Erfassung ab 2023 ist nicht mehr möglich
Datensatzstatus
Im Bereich "Datensatzstatus" des Lohnkontos erhalten Sie weiterführende Informationen, falls bei der Erfassung Probleme auftauchen, etwa weil in der gewählten Steuerklasse die Energiepreispauschale nicht ausgewählt werden darf, etc.weil die Lohnart für einen falschen Monat oder ein falsches Jahr ausgewählt wurde. Der zulässige Wert für die Energiepauschale ist exakt 300,00 Euro.
Änderungen in der Software / Ergänzungen im Rahmen der Energiepreispauschale
Im Rahmen des gesetzlichen Anforderungen rund um die EPP wurden Tabellen und bestimmte Bereiche der Software erweitert.
Ausweisung im Lohnkonto
Im Bereich: PERSONAL - BRUTTOLOHNERFASSUNG UND LOHNKONTO - Register: LOHNKONTO befindet sich im Bereich "lohnsteuerpflichte Bruttobezüge" die Zeile "Energiepreispauschale".
So ist auch gewährleistet, dass bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung die EPP deutlich gekennzeichnet ist. Bei Überprüfung der Rechtsgrundlage für die Zahlung der EPP ist eindeutig sichtbar, dass die Zahlung im Rahmen der EPP erfolgte.
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In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird die ausgezahlte EPP mit dem Großbuchstaben "E" ausgewiesen. Die Lohnsteuerbescheinigung mit aktiviertem Großbuchstabe E kann mittels microtech büro+ übertragen werden,
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Wichtige Hinweise bei Auszahlung an geringfügig Beschäftigte
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Mitarbeiter-Stammdaten - Register: Lohn-Abrechnungsdaten - Tabelle: Lohnsteuerbescheinigung
In der Tabelle ist die Spalte "Großbuchstabe E" verfügbar.
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Hintergrund: Eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) mit dem "Großbuchstaben E" anzugeben. Die notwendigen Anpassungen wurden an den verschiedenen Stellen der Software eingebracht. Vgl. hierzu Einkommensteuergesetz: § 117 Absatz 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html (Externer Link) |
Parameter im Bereich "Übertragung Lohnsteueranmeldung"
In der Tabellenansicht unter: PARAMETER - FINANZAMT - ÜBERTRAGUNG LOHNSTEUERANMELDUNG ist die Tabellenspalte "35 Energiepreispauschale" vorhanden. Auch die "Die "Inhalt einsehen"-Funktion wurde um die Energiepauschale angepasst.
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Nach dem Ausführen der Abrechnung September 2022 wird die Summe dieses Statistik-Kennzeichens ausgewertet und mit dem in den Parametern - Finanzamt - Übertragung Lohnsteueranmeldung hinterlegten Werten für das Kennzeichen 35 in der Lohnsteueranmeldung August 2022 verglichen. Liegen hier Abweichungen vor, so wird die Lohnsteueranmeldung August als Korrekturanmeldung angelegt und Sie erhalten eine Information, dass der August 2022 erneut übertragen werden muss. Beachten Sie: Die Prüfung bzw. Aufforderung zur Abgabe sowie die Lohnsteueranmeldung August 2022 ist von der Einstellungen "Lohnsteuerabführung aus Korrekturen an das Finanzamt" abgekoppelt, um den August 2022 separat zu betrachten. Hintergrund dieser Vorgaben: Die Refinanzierung des Arbeitgebers erfolgt über eine korrigierte Lohnsteuer Anmeldung für August 2022 |
Layout "Lohnsteueranmeldung"
Das Layout Lohnsteueranmeldung 2022 ist entsprechend der amtlichen Vorgaben erweitert worden: Auf der Lohnsteueranmeldung 2022 ist die Zeile "22a abzüglich Energiepauschale" verfügbar.
Layout "Lohnsteuerbescheinigung"
Den Druck / die Übertragung erreichen Sie im Lohnmodul über die Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Gruppe: LOHNSTEUERANMELDUNG.
In diesem Beispiel wurde von der Software der Wert von 2.700 Euro (9 x 300 Euro) ermittelt.
Assistent "Lohnsteueranmeldung mit ELSTER übertragen"
Im Assistenten wurde das Feld "abzgl. Energiepreispauschale" eingebracht. Die abgerechnete Summe der Energiepreispauschale EPP wird über die Software in dieses Feld eingetragen.
Das Layout Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurde entsprechend der amtlichen Vorgaben erweitert. Es handelt sich nur um eine Textergänzung in den Großbuchstaben ("Großbuchstabe E").
Weitere Informationen in Bezug auf "Minijobber"
- Die abgerechnete Summe der Energiepreispauschale EPP wird über die Software in die Kennziffer 35 eingetragen. Im Fenster der Druckausgabe wurde im unteren Bereich die Kennziffer 35 aktivierbar gemacht (dies ist für die Minijobber erforderlich).
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Anschließend wird ein Eingabefeld angezeigt, in welchem manuell die Gesamtsumme der EPP einzutragen ist. Auf das vorausgefüllte Feld sind dann händisch die für Minijobber ausgezahlten EPPs zu addieren. |
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- Kennziffer 35 ist für das Berücksichtigen der Minijobber händisch zu editieren:
- Im Druck der Lohnsteueranmeldung ist im Bereich "zusätzlicher EPP-Betrag" der Betrag für die Minijobber zu erfassen (bei zwei Minijobbern z. B. 2 x 300 Euro)
- Bei der Übertragung der Lohnsteueranmeldung mittels ELSTER wird von der Software das Eingabefeld: "abzgl. Energiepreispauschale" vorausgefüllt. Tragen Sie nunmanuell dieGesamtsumme der EPP ein, um händisch die für Minijobber ausgezahlten EPPs zu addieren
Druckausgabe: "Lohnsteueranmeldung" | Übertragung: "Lohnsteueranmeldung mit ElStEr übertragen" |
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Beim Druck der Lohnsteueranmeldung kann auf den errechneten EPP-Betrag zusätzlich der Betrag addiert werden, der für Minijobber zu berücksichtigen ist. Im unteren Beispiel werden zwei Minijobber (2 x 300 Euro) berücksichtigt und entsprechend mit "600" Euro im Feld "Betrag" erfasst. Auf die von der Software für die Mitarbeiter errechneten Werte für die EPP können so händisch um die Minijobber ergänzt werden. Beispiel: Die auf dem Druck beispielsweise errechneten 2.400 Euro werden bei 2 Minijobbern um die zuvor angegeben 600 Euro (2 x 300 Euro) ergänzt und auf den von der Software errechneten Betrag addiert. Druck ohne Eingabe zusätzlicher EPP-Betrag: Druck mit Eingabe zusätzlicher EPP-Betrag (im Beispiel 600 Euro): Die im Feld erfassten 600 Euro werden somit auf den errechneten Wert addiert. | Beim Versenden der Daten ist das Feld: "abzgl. Energiepreispauschale" editierbar. Addieren Sie auf die Summe in diesem Feld den zusätzlichen EPP-Betrag, der durch die Minijobber entsteht. Beispiel: In diesem Beispiel kommen auf die 2.400 Euro noch 600 Euro für 2 Minijobber hinzu (2 x 300 Euro). Geben Sie in das Feld somit für dieses Beispiel 3.000,00 ein. |
Zusammenfassung: Informationen zur automatischen Ermittlung der EPP durch microtech büro+
Die Energiepreispauschale wird von der Software automatisch ermittelt. Als Grundlage für diesen Zweck werden die nachfolgenden Sachverhalte softwareseitig geprüft:
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Technisches Vorgehen der Software:
Bezüglich der Berücksichtigung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern ist es möglich, den von der Software ermittelten Wert zu editieren: Als Anwender erhalten Sie den Hinweis, dass bei der von der Software automatisch ermittelten EPP die Aushilfen unberücksichtigt geblieben sind und der Wert manuell anzupassen bzw. um die Summe der Aushilfe x 300,00 € zu erhöhen ist. In der Lohnsteueranmeldung August wird geschätzt wie viele Mitarbeiter es betrifft x 300. Als Ergebnis muss dann eine Zahl, die durch 300 teilbar ist, herauskommen. Dies wird dann im September verglichen. |