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Die Funktionen rund um "ZUZA: Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen" stehen ab Version Build 6584 und höher zur Verfügung. Informationen zur jeweils aktuell verfügbaren Version erhalten Sie in unserem Download-Bereich des microtech Service-Portals. Informationen zu den einzelnen Programmänderungen werden Ihnen in der Hilfe bereitgestellt: Programmänderungen.

Inhalt

Table of Contents

ZUZA steht für „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“. Ein Arbeitnehmer, welcher eine gewisse Einkommensgrenze unterschreitet, wird von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber ebenfalls elektronisch mittels büro+ zurückgemeldet werden.

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Auf die Hinderungsgründe haben Sie keinen manuellen Einfluss, diese werden systemseitig ermittelt.

Folgende Hinderungsgründe sind beispielsweise möglich:

  • Der Name / die Versicherungsnummer der abgefragten Person ist unbekannt (Hinderungsgrund 11)
  • Mitarbeiter/in erhält für den zu bescheinigenden Zeitraum aufgrund von unbezahlten Urlaub, langfristiger Krankheit, etc. kein Arbeitsentgelt (Hinderungsgrund 15)
  • Der Anforderungsdatensatz enthält einen formalen Fehler, z. B. wenn im Feld "Namen", die Adresse eingefügt wurde (Hinderungsgrund 17)
  • Der zu bescheinigende Zeitraum ist elektronisch nicht zu übermittenübermitteln, da z. B. ein Systemwechsel, Fusion, Wechsel eines Dienstleisters, Wechsel eines Steuerberaters, etc. erfolgt ist (Hinderungsgrund 18)
  • Ein Versicherter / eine Versicherte hat der elektronischen Meldung im Vorfeld widersprochen, wodurch der elektronische Abruf nicht stattfinden kann (Hinderungsgrund 98)
  • Kein Hinderungsgrund liegt vor (Hinderungsgrund 00)

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