Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.
Comment: Aktualisiert und verschönert.

Am Ende eines Geschäftsjahres muss die abgeschlossene Bilanz des Unternehmens zum Finanzamt. Ab Seit 2013 gilt dafür eine neue Regelung. Die E-Bilanz - eine elektronische Übermittlung der Daten, die diesen Transfer schnell und unkompliziert regeln soll. Dabei sind gesetzliche Vorschriften genau einzuhalten. 

...

Wenn sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, z.B. weil aufgrund der Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto geführt wird oder weil sich die benötigte Information aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ableiten lässt, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position "leer" (technisch mit NIL für "Not in List") zu übermitteln. Auch hierdurch wird es vor allem kleineren und mittleren bilanzierenden Unternehmen möglich sein, die E-Bilanz zu übermitteln.

Summenmussfeld

Diese Felder befinden sich in der Hierarchie über rechnerisch verknüpften Mussfeldern. Das Summenmussfeld wird durch die Software mit dem Summenwert der darunter befindlichen verknüpften Positionen ausgefüllt.

Note
titleBeachten Sie:

In der Gliederung der E-Bilanz dürfen den Summenmussfeldern keine Konten zugewiesen werden. Zu jeder Position wird Ihnen ein gelbes Informationsfenster angezeigt.

Auffangpositionen

Von besonderer Bedeutung für die E-Bilanz sind die sog. Auffangpositionen. Sie werden dann genutzt, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Im gelben Informationsfenster erkennen Sie die Auffangpositionen am Eintrag: "Steuerliche Positionseigenschaften: Benötigte Eingabe: Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden".