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- alle Mitarbeiter mit Beitragsberechnung für den laufenden Monat
- gegebenenfalls Mitarbeiter mit Differenzberechnung des Vormonats (=gemeldeter Beitrag - tatsächlicher Beitrag beim Monatswechsel)
- gegebenenfalls Mitarbeiter mit Abrechnungskorrekturen aus Vormonaten, die seit der letzten Festschreibung der Schätzwerte durchgeführt wurden
- in der Kopfzeile: die Beitragssätze des Abrechnungszeitraumes, Angaben zur Einzugsstelle sowie Betriebsnummer und Anschrift des Arbeitgebers
- folgende Bezüge: Entgelt, Umlagen-Brutto, Bezüge aus Mehrfachbeschäftigung, sv-pflichtige SFN-Zuschläge, sv-pflichtiges Bruttoentgelt für KV, PV, RV, AV
- die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in den einzelnen Beitragsgruppen/SV-Bereichen
- gegebenenfalls 1/6 Januar 2006 (wenn 1/6-Regelung angewendet wird - nur bis Juli 2006)gegebenenfalls freiwillige Beiträge zur KV / PV
- gegebenenfalls den Abzug aufgrund Erstattung gem. § 10 LFZG
- Gesamtsumme des Beitrages
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