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Erstmals wird eine steuerliche Gliederung für die Bilanz und GuV vorgegeben (Taxonomie). Die Taxonomie ist aufgrund ihres hohen Detaillierungsgrades die zentrale Herausforderung der E-Bilanz.
Anwendungsbereich
§ 5b EStG gilt für alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. Danach sind die Inhalte einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung zu übermitteln (E-Bilanz), wenn diese nach den handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestellt werden. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gilt auch für die Eröffnungsbilanzen sowie berichtigte oder geänderte Bilanzen.
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