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Aufgabe 

Anmerkung / Tipp 

1

Lohn- und Gehaltsabrechnungen Dezember auf Vollständigkeit auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen 


2

Erstellen Sie eine Datensicherung. 

Siehe hierzu in der Online-Hilfe:

Datensicherung.

3

Führen Sie den Monats-/Jahresabschluss innerhalb der Lohnund Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch. 


 BereichBereich: Personal – Registerkarte:  "Übergeben / Auswerten" - Schaltfläche: "Jahresabschluss" 

  

4

Aktualisieren Sie das Programm mittels bereitgestelltem Update. 

Sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrer

ITAbteilung IT-Abteilung / Ihrem Administrator, wann das Update durchgeführt werden kann. Die Datei finden Sie im microtechServiceportal microtech Serviceportal unter Downloads.  

5

Nettolohnberechnung durchführen. 

Bereich: Personal - Registerkarte:   "Übergeben / Auswerten" - im „Bereich-Lohn“ Schaltfläche: „Abrechnung“ - Nur für aktuellen Monat durchführen. Dies ist erforderlich, damit das neueste Abrechnungssystem für bereits existierende Abrechnungen benutzt wird. Dadurch werden auch die SVMeldungen erstellt.  

6

SV-Meldungen und UV-Meldungen versenden:

Die beim Jahresabschluss beim Jahresabschluss erstellten Meldungen zur Sozialversicherung zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung sind an die Einzugsstellen zu übermitteln. 

Bereich: Personal – Registerkarte:  "Übergeben / Auswerten" –  Auswerten -  Auswerten & Übertragen - Beitragsabrechnung übertragen

Art :  Art der Abrechnung:  

-         SV-Meldungen  

-         UV-Jahresmeldungen  

7

Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter 

Bereich: Personal - Stammdaten –  Mitarbeiter - Mitarbeiter – Registerkarte: Start –  - Schaltfläche: Weitere - SV-Meldungen bzw. UV-Meldungen  

8

Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden 

Nach der endgültigen Dezember-Abrechnung müssen 

Sie für jeden individuell versteuerten Arbeitnehmer eine 

Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Kalenderjahr erstellen. 

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Programmhilfe(Suchbegriff: dem Artikel: Lohnsteuerbescheinigung drucken / übertragen).  

4 Wichtige Arbeiten des Arbeitgebers nach dem Jahreswechsel 

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  • Aktualisieren Sie die Zusatzbeiträge und die Umlagesätze bei Ihren zuständigen Krankenkassen. Im Bereich PERSONAL – STAMMDATEN – Register "Einzugsstellen" – Einzugsstelle öffnen – Register "Umlagesätze" und/oder "Zusatzbeitrag ab 01.01.20192020" – Schaltfläche BEITRÄGE HOLEN.

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  • Schwerbehindertenabgabe: Wenn Sie die vorgeschriebene Anzahl von schwerbehinderten Beschäftigten nach § 71 SGV IX nicht erfüllen, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX entrichten. Die Aufstellung zur Ermittlung der Ausgleichsabgabe muss nach § 80 SGB IX bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Die Ausgleichsabgabe ist bis zum 31.03 an das zuständige Integrationsamt zu entrichten.
  • Künstlersozialkasse: Ob Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zur Abgabe verpflichtet sind, erfahren Sie unter kuenstlersozialkasse.de (Externer Link).
  • Märzklausel: Beachten Sie, dass bei Zahlungen im ersten Quartal des neuen Jahres die Märzklausel Anwendung findet.

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