Vor dem Hintergrund des "Gesetz zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Unternehmen" sind steuerfreie Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zu 1.500 Euro insgesamt sowohl steuerfrei, als auch SV- und UV-frei zu schlüsseln (gesetzliche Grundlage aus § 3 Nr. 11 EStG i.V.m. § 1 SvEV, Klarstellungen zur UV vom 04.05.2020).
Note | ||
---|---|---|
| ||
Quelle: § 3 Nummer 11a EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (Externer Link) |
Erfassung der Lohnart zur Corona-Prämie
...
Mit der neu angelegten Lohnart wird die Bonuszahlung erfasst.
...
title | Beachten Sie: |
---|
...
.
Tip | ||
---|---|---|
| ||
Sofern der Arbeitgeber die neue Lohnart mit dem Zusatzwort "Corona" benannt hat, ist es bei Betriebsprüfungen einfacher diese zuzuordnen und zu finden. |
...