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Vor dem Hintergrund des "Gesetz zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Unternehmen" sind steuerfreie Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zu 1.500 Euro insgesamt sowohl steuerfrei, als auch SV- und UV-frei zu schlüsseln (gesetzliche Grundlage aus § 3 Nr. 11 EStG i.V.m. § 1 SvEV, Klarstellungen zur UV vom 04.05.2020).

Note
titleBeachten Sie:
  • Es gibt einen Höchstwert von 1.500 Euro
  • Aufgrund einer Verlängerung der Frist darf die Corona-Prämie im Zeitraum März 2020 bis März 2022 gezahlt werden, was bei einer Betriebsprüfung überprüft wird
  • WICHTIG: Es dürfen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 insgesamt nicht mehr als 1.500 Euro sein

Quelle: § 3 Nummer 11a EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (Externer Link)

Erfassung der Lohnart zur Corona-Prämie 

Die steuerfreien Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können in microtech büro+ erfasst werden.

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Mit der neu angelegten Lohnart wird die Bonuszahlung erfasst.

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titleBeachten Sie:

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Tip
titleTipp:

Sofern der Arbeitgeber die neue Lohnart mit dem Zusatzwort "Corona" benannt hat, ist es bei Betriebsprüfungen einfacher diese zuzuordnen und zu finden.

Ausweisung des Betrags im Lohnkonto des Mitarbeiters

Innerhalb des Lohnkontos weißt die die Zeile: steuer-, sozialversicherungs-, und unfallversicherungsfreie Entgelte aus.

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