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Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400,00 Euro (bis 31.12.2012) bzw. 450,00 Euro (ab 01.01.2013) nicht überschreitet. 

Über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: "pauschale Sätze" können sie die Vorgaben für die pauschalen Lohnsteuersätze prüfen oder anpassen. 

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Wird nur in den Bundesländern Saarland und Bremen benötigt. Die Vorgaben für die eigentliche Berechnung des Kammerbeitrages werden über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: "Kirchen.-St./Soli./Kammer." vorgenommen. 

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