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Bei einer Arbeitnehmerin, welche zusätzlich eine Nebenbeschäftigung ausübt und sich in Mutterschutz begibt, ist bei der Ermittlung des Zuschusses zur Mutterschaft auch das kalendertägliche Netto aus der Nebenbeschäftigung (sofern bekannt) zu berücksichtigen. ERP-complete Die Software erkennt die Nebenbeschäftigung an Hand der Abrechnungsvorgabe und hinterlegter Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit (STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "Allgemein"). 

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