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Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Diese Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden mitzuteilen. Die Identifikationsnummer wird vom Bundesamt für Finanzen vergeben. Ab Abrechnungsmonat Oktober 2021 wird das Feld "Identifikationsnummer" im Mitarbeiter-Datensatz auf Register "EU-Vers.-Nr/St.ID/Eintritt/Tätigkeit" auch für geringfügig Beschäftigte geprüft. Sie benötigen diese Angabe für die korrekte Übermittlung im Meldewesen.
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Hinweis für geringfügig Beschäftigte bei fehlender Steuer-ID-NummerAls Lohnanwender erhalten Sie von der Software Hinweise, wenn für geringfügig Beschäftigte, die für die ab Jahresmeldung 2021 benötigten Felder nicht gefüllt wurden. Dies soll Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht helfen. Ab Abrechnungsmonat Oktober 2021 wird das Feld "Identifikationsnummer" im Mitarbeiter-Datensatz auf Register "EU-Vers.-Nr/St.ID/Eintritt/Tätigkeit" auch für geringfügig Beschäftigte geprüft.
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Eintrittsdatum
Eintrittsdatum (erstmalig)
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