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Für die Korrektur / Stornierung einer bereits versendeten Lohnsteuerbescheinigung steht die Schaltfläche: KORREKTUR / STORNIERUNG zur Verfügung. Bei Markierung einer versendeten Bescheinigung für den Meldezeitraum ab 2016 wird diese Schaltfläche aktiv und eine entsprechende Korrektur bzw. Stornierung kann ausgelöst werden. Die ursprünglich gemeldete Lohnsteuerbescheinigung bleibt weiterhin erhalten und eine neue Bescheinigung, in der die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können, wird für den Versand erstellt.
Notetip | ||
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Für Lohnsteuerbescheinigungen mit Meldezeitraum bis Ende 2015 gilt weiterhin das sogenannte "Testamentsprinzip": Die zuletzt gemeldeten Lohnsteuerbescheinigung ist rechtswirksam. Daher ist bei Auswahl (Markierung) einer Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum die Schaltfläche: KORREKTUR / STORNIERUNG inaktivdie Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen aller Mitarbeiter steht Ihnen auch der Lohnsteuerbescheingungs-Assistent zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Schaltfläche: WEITERE (Stammdaten - Mitarbeiter). |