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Auf diesem Datenblatt wird die Einzugsstelle für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, bei welcher der Mitarbeiter versichert ist, die Vorgaben für eine freiwillige oder private Krankenversicherung und die Arbeitnehmerumlage hinterlegt. Die Einzugsstellen selbst werden über den Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN definiert. 

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Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge 

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  • Hauptberuflich selbstständig
  • Privat krankenversicherter Arbeitnehmer
  • ohne Krankentagegeldanspruch
  • Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach Entgelt des Arbeitnehmers

gewählt werden. 

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Note
titleBeachten Sie:
  • Wenn ein freiwillig gesetzlich oder privat Versicherter keinen Krankentagegeldanspruch hat, wird als Höchstbetrag für den AG-Zuschuss 7 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen (mit Krankentagegeldanspruch beträgt der Höchstbetrag 7,3 % ). Bis zu diesem Höchstbetrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte
  • Damit eine korrekte Berechnung erfolgen kann, steht im Bereich: "Freiwillige / private Krankenversicherung" das Feld: "ohne Krankentagegeldanspruch" zur Verfügung.

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