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Ist die Zusammenfassung in Ordnung, wird über die Schaltfläche: FERTIGSTELLEN der Monatswechsel durchgeführt. 


Monatsabschluss kann nicht fertiggestellt

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werden: Vorgehen

Um einen Monatsabschluss durchführen zu können müssen alle Daten fehlerfrei sein. Ist der Monatsabschluss nicht möglich dann erhalten Sie ein Protokoll, in welchem die aufgetretenen Probleme detailliert aufgelistet werden. Wir empfehlen dieses Protokoll auszudrucken. Haben Sie den Druck versäumt, kann dieses Protokoll nachträglich über die Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – Schaltfläche: PROTOKOLLE aufgerufen und gedruckt werden.

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In der Protokollübersicht finden Sie diese Protokolle z.B. unter der Bezeichnung „Abschluss Protokoll für April 202x“. Über die Schaltfläche: EINSEHEN öffnen Sie das Protokoll und anschließend kann der Druck noch einmal erfolgen. 

Protokoll auf Fehler prüfen

In diesem Protokoll werden alle Fehler aufgeführt, welche den Monatsabschluss verhindern. Sie erhalten zudem Hinweise und Empfehlungen.

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In der erste Zeile des Protokoll werden alle Hinweise und Fehlermeldungen zusammen aufgeführt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass auch die Hinweise den Abschluss verhindern.

Beispiel: Fehler in Mitarbeiter-Stammdaten enthalten Hinweise und Fehler

In der ersten Zeile wird aufgeführt:

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Note
titleBeachten Sie:

Es sind nicht die Umlageätze und Zusatzbeiträge die den Monatsabschluss verhindern, sondern die Fehler in den Mitarbeitern.

Überprüfen Sie hierzu den Datensatzstatus in den Abrechnungen der Mitarbeiter. Informationen dazu finden Sie unter: Datensatzstatus.


Nicht nur fehlerhafte Mitarbeiter-Stammdaten können den Monatsabschluss verhindern. Auch Fehler in den Firmendaten, der Betriebsstätte, Lohnarten oder auch in den Einzugsstellen sorgen dafür, dass der Monatsabschluss abgebrochen wird. 

Info
titleInfo:

Wenn Sie den Fehler nicht eigenständig beheben können, dann ist es sinnvoll dem Support eine Aufzeichnung des Monatsabschlusses über den Diagnose Assistenten zukommen zu lassen.

Warning
titleBeachten Sie:

Alle Protokolleinträge mit dem roten X-Symbol müssen abgearbeitet sein, bevor der Monatsabschluss erneut aufgerufen wird. 

Weitere Gründe die den Monatsabschluss verhindern

Prüfung über Verarbeitung der externen

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Meldungen (Abruf alle 30 Tage ist obligatorisch)

Bei Mandanten, die am DEÜV-Verfahren teilnehmen, wird geprüft, ob in den vergangenen 30 Tagen externe Meldungen verarbeitet wurden. Fand mehr als 30 Tage keine Verarbeitung statt, blockiert dies den Monatsabschluss. Sie erhalten eine entsprechende Information im Protokoll.

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Verlassen Sie den Assistenten über: FERTIGSTELLEN. Das interne Datum, welches prüft ob der Assistent ausgeführt wurde, ist nun softwareseitig hochgesetzt.

Andere Fehler

Nicht nur fehlerhafte Mitarbeiter können den Monatsabschluss verhindern. Auch Fehler in den Firmendaten, der Betriebsstätte, Lohnarten oder auch in den Einzugsstellen sorgen dafür, dass der Monatsabschluss abgebrochen wird. 

Info
titleInfo:

Wenn Sie den Fehler nicht eigenständig beheben können, dann ist es sinnvoll dem Support eine Aufzeichnung des Monatsabschlusses über den Diagnose Assistenten zukommen zu lassen.

...

titleBeachten Sie:

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Beispiele für Infos/Warnungen im Abschluss-Protokoll

Beispiel 1:  Info - "Der ausgewählte Tätigkeitsschlüssel 11723 ist veraltet."

Bekommen Sie z. B. für einen Mitarbeiter im Protokoll angezeigt, dass der Tätigkeitsschlüssel veraltet ist.

„Mitarbeiterprüfung – 1003 M. Muster aus Bad Kreuznach

Die Beschäftigungsvorgaben ab 01.01.202x: 
Hinweis – „Der ausgewählte Tätigkeitsschlüssel ist veraltet"


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titleEmpfohlenes Vorgehen bei Hinweis: Tätigkeitsschlüssel veraltet

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie in den Bereich Stammdaten – Mitarbeiter den betreffenden Mitarbeiter auf und gehen auf das Register Lohn – Abrechnungsdaten. Hier öffnen Sie im Bereich Daten zum Beschäftigungsverhältnis – ABRECHNUNGSVORGABEN - eine Abrechnungsvorgaben öffnen - ÄNDERN - Register "Tätigkeit / SV-Nr." 
  • Im Bereich "Datensatzstatus" bekommen Sie hier die Felder mit fehlerhaften Hinterlegungen angezeigt. 
  • Gehen Sie im Datensatzstatus auf den Pfeil im runden Bogen und wechseln Sie über den Hyperlink im Pfeil automatisch in das Feld, welches aktualisiert werden muss.
Note
titleBeachten Sie:

Es muss nicht zwingend die Nummer des Tätigkeitsschlüssel veraltet sein, sondern in vielen Fällen ist die Berufsbezeichnung veraltet. Daher ist es möglich, dass dieselbe Nummer wieder mit einer anderen Berufsbezeichnung ausgewählt werden muss. 

Die aktuellen Tätigkeitsschlüssel finden Sie unter:

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Beispiel 2:  Warnung in Einzugsstellenprüfung - "Es sind nicht die aktuellen Umlagesätze und Zusatzbeiträge für 202x hinterlegt"

„Einzugsstellenprüfung:"

Es sind nicht die aktuellen Umlagesätze und Zusatzbeiträge für 202x hinterlegt. 
Bitte aktualisieren Sie dringend unter 
<Personal - Stammdaten - Einzugsstellen - Zusatzbeitrag/Umlagesätze - Beiträge holen>
die Umlagesätze und Zusatzbeiträge für die Einzugsstellen:


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titleEmpfohlenes Vorgehen bei Warnung: "Beitragssätze nicht aktuell"

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie in den Bereich Stammdaten – Register "Einzugsstellen" die aufgeführte Krankenkasse auf und gehen auf das Register "Umlagesätze und/oder Zusatzbeitrag".
  • Auf dem jeweiligen Register ist über die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN die aktuellen Beitragssätze abzuholen.

Note
titleBeachten Sie:

Wenn Sie erhöhte oder verminderte Sätze haben, dann darf die Funktion BEITRÄGE HOLEN nicht mehr im betreffenden Datensatz ausgeführt werden, da sonst Ihre Sätze durch die Vorgaben wieder überschrieben werden.

Wenn Sie erhöhte oder verminderte Sätze haben, dann weichen die Beitragsätze immer mit den Vorgaben ab und dann erscheint Ihnen diese Warnmeldung immer im Protokoll und kann leider nicht ausgeschaltet werden. Dennoch wird diese Meldung den Monatswechsel nicht blockieren!


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