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Auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN befindet sich u.a. die Schaltfläche: BEITRAGSABRECHNUNG DRUCKEN. 


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Hierüber erfolgt der Druck der Beitragsnachweise, Beitragsabrechnungen und Erstattungsanträge sowie die Übertragung der Daten an die Einzugsstellen. 

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Die Schätzung des Beitragsnachweises erfolgt standardisiert aufgrund der vorhandenen Bruttolohnangaben der Mitarbeiter aus dem aktuellen Erfassungsmonat. Sind dort noch keine Lohnarten hinterlegt, dann bezieht sich das System auf die Angaben des Vormonats. Liegen Fehlzeiten oder Austritte von Mitarbeitern vor, so wird auch dies durch die Software berücksichtigt. Image Removed


Die Ermittlung des Schätzwertes kann durch Hinterlegung der Werte unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "Lohn" vorgegeben werden. 

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Beitragsnachweis - Konsistenzprüfung  

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  • alle Mitarbeiter mit Beitragsberechnung für den laufenden Monat
  • gegebenenfalls Mitarbeiter mit Differenzberechnung des Vormonats (=gemeldeter Beitrag - tatsächlicher Beitrag beim Monatswechsel)
  • gegebenenfalls Mitarbeiter mit Abrechnungskorrekturen aus Vormonaten, die seit der letzten Festschreibung der Schätzwerte durchgeführt wurden
  • in der Kopfzeile: die Beitragssätze des Abrechnungszeitraumes, Angaben zur Einzugsstelle sowie Betriebsnummer und Anschrift des Arbeitgebers
  • folgende Bezüge: Entgelt, Umlagen-Brutto, Bezüge aus Mehrfachbeschäftigung, sv-pflichtige SFN-Zuschläge, sv-pflichtiges Bruttoentgelt für KV, PV, RV, AV
  • die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in den einzelnen Beitragsgruppen/SV-Bereichen
  • gegebenenfalls 1/6 Januar 2006 (wenn 1/6-Regelung angewendet wird - nur bis Juli 2006)gegebenenfalls freiwillige Beiträge zur KV / PV
  • gegebenenfalls den Abzug aufgrund Erstattung gem. § 10 LFZG
  • Gesamtsumme des Beitrages

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  • Erstattungsantrag U1
  • Erstattungsantrag U2
  • Erstattungsantrag - dieser Druck steht nur bis Ende 2012 zur Verfügung
  • Erstattungsantrag AOK - dieser Druck steht nur bis Ende 2012 zur Verfügung


Um Lohnfortzahlung nach § 10 LFZG in einem Abrechnungszeitraum geltend machen zu können, sind vorab in unterschiedlichen Bereichen der Software Hinterlegungen vorzunehmen. Dies sind im Einzelnen:

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Unter STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - FEHLZEITEN ist die entsprechende Fehlzeit zu hinterlegen. 

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uebertragen
uebertragen

Übertragung der Beitragsnachweise / Sozialversicherungsmeldungen / GKV-Monatsmeldung / Erstattungsanträge / UV-Jahresmeldungen sowie Abruf der Nachrichten der Annahmestellen 

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Eine weitere Voraussetzung für die Übertragung ist die Beantragung des Zertifikates und das Hinterlegen der Antwort von Trust Center in ERP-completeinnerhalb von microtech büro+. Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Zertifikatsverwaltung"

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Nach Eingabe des Kennwortes können folgende Daten gewählt werden: 

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Bei Auswahl der Option "GKV" werden die GKV-Meldungen aus dem Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ZU MELDENDE DATEN - VERSAND GKV-MELDUNGEN versendet. 

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