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Note | ||
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Die Bezeichnung wird auf dem Ausdruck der Lohntasche unter den Nettobezügen mit dem entsprechenden Betrag als Nettoabzug dargestellt. Sie sollten deshalb eine sinnvolle Bezeichnung vergeben. |
Vertragsart:
Hier hinterlegen Sie, um welche Art Vertrag es sich handelt. Dabei stehen Ihnen folgende Vertragsarten zur Verfügung.
- VWL-Vertrag mit 10 % Zulage
- VWL-Vertrag mit 20 % Zulage
- Anderer VWL-Vertrag
- Arbeitnehmerbeitrag zur freiwilligen / privaten KV und PV
- RV-Beitrag an berufsständische Versorgungseinrichtung: Der hier hinterlegte Beitrag wird automatisch in der Nettolohnberechnung bei der Ermittlung des AG-Zuschusses berücksichtigt
- Pfändung
- anderer VertragPfändung
- AVWL (Alters- Vermögenswirksame Leistungen)
Betrag:
Wird bei einer Pfändung der Betrag nicht eingegeben, erfolgt eine automatische Berechnung des pfändbaren Betrages. Berücksichtigt werden die unterhaltsberechtigten Personen.
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